1,98 Millionen Euro für die Jugendarbeit in Hilden
In einer großen Freude für die Stadt Hilden und insbesondere für die Jugend wurde bekannt gegeben, dass eine beträchtliche Summe von 1,98 Millionen Euro für die Jugendarbeit in der Stadt bereitgestellt wird. Dieser bedeutende Zuschuss wird es ermöglichen, die bestehenden Angebote für Jugendliche in Hilden zu erweitern und zu verbessern. Die Stadtverwaltung und die lokale Jugendpolitik sehen dies als wichtigen Schritt, um die Jugendliche in Hilden zu fördern und ihnen eine positive Zukunft zu ermöglichen. Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten näher darauf eingehen, wie diese Mittel eingesetzt werden sollen.
NRW sichert Jugendarbeit in Hilden mit 1,99 Millionen Euro
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Dies teilten jetzt die zuständigen Ministerien und kommunalen Spitzenverbände mit.
Der Belastungsausgleich Jugendhilfe soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Das Geld ergänzt die geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026.
Auch die Stadt Hilden profitiert davon – und erhält eine Zahlung in Höhe von 1.989.972,82 Euro. Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann: „Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen.“
Nun sei es wichtig, dass die Kommunen das Geld zeitnah erhalten. Das sichere nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in Hilden.
Hintergrund: Belastungsausgleich Jugendhilfe
Das Land NRW muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.
Dieser Ausgleich dient dazu, die Kosten für die U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu refinanzieren und die Kommunen zu unterstützen, die für die Bereitstellung dieser Plätze verantwortlich sind.
Schreibe einen Kommentar