- 3 Fakten zur Mietkaution - Sicherstellen Sie, dass Ihre Kaution im rechtlichen Rahmen ist
- Mietkaution: Fakten, die Sie kennen sollten
- Fakt 1: Eine Mietkaution kann, muss aber nicht vereinbart werden
- Fakt 2: Drei Monatsmieten sind das höchste der Gefühle
- Fakt 3: Normale Gebrauchsspuren rechtfertigen keinen Kautionseinbehalt
3 Fakten zur Mietkaution - Sicherstellen Sie, dass Ihre Kaution im rechtlichen Rahmen ist
Die Mietkaution ist ein wichtiger Aspekt bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses. Vermeiden Sie unnotige Schwierigkeiten und stellen Sie sicher, dass Ihre Kaution im rechtlichen Rahmen ist. Im Folgenden finden Sie drei wichtige Fakten über die Mietkaution, die Sie kennen sollten. Informieren Sie sich jetzt und vermeiden Sie teure Überraschungen. Die Mietkaution ist keine Selbstverständlichkeit, sondern unterliegt bestimmten Regeln und Vorschriften, die von Mieter und Vermieter gleichermaßen beachtet werden müssen. Lesen Sie weiter, um mehr über die wichtigsten Aspekte der Mietkaution zu erfahren.
Mietkaution: Fakten, die Sie kennen sollten
Die meisten Mieterinnen und Mieter müssen beim Bezug einer neuen Wohnung eine Kaution hinterlegen. Doch obwohl das beinahe eine Selbstverständlichkeit ist, kennen viele Menschen den rechtlichen Rahmen nicht, den diese Zahlung einhalten muss. Hier sind drei wichtige Fakten, die Sie kennen sollten:
Fakt 1: Eine Mietkaution kann, muss aber nicht vereinbart werden
Ausfallende Mietzahlungen, Beschädigungen des Parketts oder Bads: Bei der Vermietung einer Wohnung kann immer mal etwas schiefgehen. Deswegen verlangen die meisten Vermieterinnen und Vermieter von ihren Mietparteien eine Kaution zur Sicherheit. Eine Pflicht ist das aber nicht. Der Berliner Mieterverein weist darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter keine Kaution zu zahlen brauchen, wenn es dafür keine vertragliche Grundlage gibt - etwa aufgrund einer Regelung im Mietvertrag. Fordert der Vermieter die Sicherheit zu einem späteren Zeitpunkt noch ein, kommt er mit diesem Wunsch zu spät.
Fakt 2: Drei Monatsmieten sind das höchste der Gefühle
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich gedeckelt. Mehr als drei Monatskaltmieten dürfen Vermieterinnen und Vermieter nicht verlangen. Die Nebenkostenvorauszahlung bleibt bei der Berechnung also außen vor. Beträgt die Kaltmiete 830 Euro und die Warmmiete 990 Euro, darf die Kaution daher höchstens bei 2490 Euro liegen. Eine nachträgliche Erhöhung - etwa aufgrund steigender Miete oder weil der Höchstsatz zu Beginn des Mietverhältnisses nicht ausgeschöpft wurde - ist dem Berliner Mieterverein zufolge nicht zulässig.
Fakt 3: Normale Gebrauchsspuren rechtfertigen keinen Kautionseinbehalt
Normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren sind kein Grund für Vermieter, Geld von der Kaution einzubehalten. „Zu normalen Gebrauchsspuren zählen in der Regel Farbunterschiede an Wänden nach dem Abhängen von Bildern sowie leichte Kratzer auf Bodenbelägen“, sagt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main. Sein Tipp: Um vorab zu klären, ob es sich um normale Gebrauchsspuren oder um darüber hinausgehende Beschädigungen handelt, kann es für Mieter sinnvoll sein, vor dem Auszug einen Check durch die eigene Haftpflichtversicherung zu veranlassen – zumindest, sofern der Versicherer Schäden an der Mietwohnung reguliert. Zeichnet sich eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter ab, ist es ohnehin gut und häufig sogar vertraglich geboten, den Haftpflichtversicherer frühzeitig zu informieren.
Sicherstellen Sie Ihre Kaution - wichtige Fakten zum Mietrecht!
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