Witten: 77-Jähriger Unfallfahrer frisst Rasen, um Alkoholgeruch zu vertilgen
In der Stadt Witten ist ein skandalöser Vorfall aufgetreten, der für großes Aufsehen gesorgt hat. Ein 77-jähriger Mann, der nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss stand, hat versucht, den Alkoholgeruch in seinem Mund zu vertilgen, indem er Rasen aß. Dieser ungewöhnliche und äußerst gefährliche Versuch, die Spuren des Alkoholkonsums zu beseitigen, hat die Behörden und die Öffentlichkeit gleichermaßen schockiert. Die Frage, warum der Mann zu diesem extremen Verhalten griff, bleibt weiterhin offen.
Jähriger Autofahrer frisst Rasen, um Alkoholgeruch zu vertilgen
In Witten, Nordrhein-Westfalen, ist ein ungewöhnlicher Fall aufgetreten. Ein 77-jähriger Autofahrer hat versucht, seinen Alkoholgeruch nach einem Unfall zu vertilgen, indem er Gras aß. Die Polizei in Bochum berichtete am Donnerstag, dass der Mann am Mittwoch (10. Juli) ein anderes Auto beschädigt hatte, als er ausparkte.
Ein 46-jähriger Zeuge bemerkte den Unfall und stellte sich vor den Wagen des Unfallfahrers, um ihn aufzuhalten. Der Senior gab jedoch Gas, woraufhin der jüngere Mann auf die Motorhaube stürzte und leichte Verletzungen erlitt.
Als der Unfallfahrer schließlich ausstieg, begann er unvermittelt, Gras aus einer nahen Rasenfläche zu reißen und zu essen. Die Polizei vermutet, dass er damit seinen Alkoholgeruch tilgen wollte.
Passanten riefen die Polizei. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,64 Promille bei dem Unfallfahrer. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe, die Polizei beschlagnahmte seinen Führerschein und leitete Ermittlungen ein. Die Beamten regten zudem eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit an.
Dieser Vorfall zeigt, dass Alkohol am Steuer keine gute Idee ist. In Deutschland gilt die 0,5-Promille-Grenze. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille ist es eine Straftat.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Der Verstoß kostet 250€, 1 Punkt und eine Probezeitverlängerung. Bereits ab 0,3 Promille kann man bei Unfallverursachung und Ausfallerscheinungen als relativ fahruntüchtig gelten.
Es ist wichtig, die Regeln und Gesetze zum Alkoholkonsum am Steuer zu kennen, um sich und andere auf der Straße zu schützen.
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