VL-Verträge lohnen sich nun auch für Durchschnittsverdiener

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VL-Verträge lohnen sich nun auch für Durchschnittsverdiener

Die gute Nachricht für alle Durchschnittsverdiener: Die VL-Verträge, die bisher nur für hochverdienende Angestellte attraktiv waren, sind jetzt auch für Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen interessant. Durch die jüngsten Änderungen auf dem Finanzmarkt haben sich die Konditionen für diese Art von Verträgen verbessert. Dies bedeutet, dass jetzt auch Menschen mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von etwa 50.000 bis 70.000 Euro von den Vorteilen eines VL-Vertrags profitieren können. In diesem Artikel erfahren Sie, warum VL-Verträge jetzt auch für Durchschnittsverdiener lohnenswert sind und wie Sie von diesem Angebot profitieren können.

Staatliche Zulagen für Vermögenswirksame Leistungen: Neue Chancen für Arbeitnehmer

Staatliche Zulagen für Vermögenswirksame Leistungen: Neue Chancen für Arbeitnehmer

Seit Anfang des Jahres können mehr Bürger staatliche Zulagen für Vermögenswirksame Leistungen (VL) beantragen. Bisher gab es den staatlichen Zuschuss von bis zu 80 Euro im Jahr nur, wenn ein Ehepaar maximal 40.000 Euro an zu versteuerndem Jahreseinkommen hatte. Seit 1. Januar dürfen Paare 80.000 Euro im Jahr gemeinsam einstreichen und trotzdem den Zuschuss erhalten. Alleinstehende durften bisher 20.000 Euro im Jahr haben, nun sind es 40.000 Euro an zu versteuerndem Jahreseinkommen, bei Bausparverträgen sogar maximal nur 35.800 Euro.

Erhöhung der Grenzen: Durch die Änderungen können jetzt mehr Arbeitnehmer, insbesondere Berufsanfänger und Personen mit mittlerem Einkommen, Zugang zu staatlichen Zulagen erhalten. VL-Sparen könnte sich jetzt noch mehr lohnen.

Die Erhöhung der Grenzen führt dazu, dass Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von rund 50.000 Euro die Zulagen beantragen dürfen, bei Ehepaaren sind es rund 100.000 Euro, weil ein Teil des Einkommens ja nicht versteuert werden muss. Kinder erhöhen diese Freibeträge weiter deutlich.

VL-Verträge: Im Steuerbescheid für eines der letzten Jahre lässt sich erkennen, wie hoch das zu versteuernde Einkommen damals war. Auch ein Bausparvertrag lässt sich abschließen. Hier gelten seit Anfang des Jahres die gleichen Obergrenzen für die Förderung.

Das Entscheidende für Arbeitnehmer ist nun, zu erfahren, ob ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum VL-Vertrag zahlt, wie es in vielen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist. Häufig liegt der mögliche Zuschuss des Chefs bei 40 Euro im Monat, oft aber auch niedriger.

Arbeitnehmer können auch in VL-Verträge einzahlen, bei denen der Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlt. Der Knackpunkt ist allerdings, dass das Geld vom Arbeitgeber an die Fondsfirma überwiesen wird. Wenn die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden soll, muss das Geld sechs Jahre lang angespart werden. Nach einer Ruhezeit von einem Jahr kann es dann ausgezahlt werden bei den klassischen Verträgen.

Vorteile für junge Menschen: Gerade für junge Menschen kann der Abschluss von VL-Verträgen klug sein, um drohenden Niedrigrenten in der Zukunft etwas vorzubeugen.

Mittlerweile ist es auch möglich, VL-Geld in Sparpläne auf Indexfonds (ETFs) einzuzahlen. Weil dabei eine viel niedrigere Gebühr für die Fondsfirma anfällt als bei klassischen Fonds, kann dies die Rendite deutlich steigern.

Investition in ETFs: Finanztip macht darauf aufmerksam, man könne über die Online-Bank Finvesto sein VL-Geld bei einer Vielzahl an ETFs investieren. Dazu gehören mehrere ETF auf den MSCI World, in dem die Aktien von weltweit mehr als 1400 Unternehmen weltweit zusammengefasst sind.

Alternativ wäre auch ein Investment in einen ETF denkbar, der vorrangig in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen investiert. Kurzfristig können Aktien-ETFs schlimme Wertverluste haben, auf Dauer haben sie in der Vergangenheit mehr als sechs Prozent Rendite pro Jahr gebracht.

Rendite: Anders gerechnet: Wer 30 Jahre lang jeden Monat 40 Euro in eine Anlage investiert, die im Schnitt sechs Prozent Rendite bringt, hat am Ende rund 39.000 Euro. Eingezahlt wurden 14.400 Euro, der Rest wäre erhoffte Rendite.

Hans Schäfer

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