Oberberg: Veterinärbehörde warnt vor Afrikanischer Schweinepest

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Oberberg: Veterinärbehörde warnt vor Afrikanischer Schweinepest

In der Region Oberberg herrscht Alarmstufe Rot: Die Veterinärbehörde hat vor der Afrikanischen Schweinepest gewarnt. Die sehr ansteckende und tödliche Krankheit kann sich rapide in der Schweinepopulation ausbreiten und zu enormen Schäden in der Tierhaltung führen. Die Veterinärbehörde appelliert an alle Tierhalter und Jäger, sich an die Sicherheitsmaßnahmen zu halten, um eine mögliche Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Afrikanische Schweinepest in Oberberg: Veterinärbehörde warnt vor weiterer Ausbreitung

In den vergangenen Wochen haben sich in Hessen und Rheinland-Pfalz Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ereignet. Am 15. Juni wurde erstmals in Hessen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest getestet.

Darauf folgten weitere Wildschweinkadaverfunde, die auf die ASP zurückzuführen sind. Am 9. Juli bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut zwei weitere Fälle von ASP bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz.

 Entwicklung mit Sorge

Entwicklung mit Sorge

Die Verwaltung des Oberbergischen Kreises sieht diese Entwicklung mit Sorge. Die ASP ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. Für Menschen bedeutet die Krankheit keine Gefahr.

Aufruf an Jagdausübungsberechtigte

Monika Meyer-Schoppmann, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Oberbergischen Kreises, appelliert an die Jagdausübungsberechtigten, alle verendeten und krank erlegten Wildschweine zu beproben. Probenutensilien werden vom Fachamt zur Verfügung gestellt.

„Erlegte Wildschweine, die klinische oder mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen, müssen unbedingt beprobt werden. Dadurch wird die zügige Untersuchung auf das ASP-Virus ermöglicht und im positiven Fall (Nachweis) können sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden“ erklärt Meyer-Schoppmann.

Schweinehaltungen müssen gemeldet werden

Schweinehaltungen (auch Minipig / Hängebauschweine) müssen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und der Tierseuchenkasse grundsätzlich gemeldet werden. Ist dies bisher nicht geschehen, sollte die Meldung auch bei Hobbyhaltungen schnellstens nachgeholt werden.

Warnung an die Bevölkerung

Aufgrund der aktuellen Reisezeit bittet das Veterinäramt die Bürger, Speisereste – etwa an Autobahnen oder Landstraßen – nur in verschlossene Müllbehälter zu werfen. Infizierte Fleischreste oder Wurst werden sonst möglicherweise von Wildschweinen gefressen, die Seuche kann sich so weiter ausbreiten.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

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