Ratingen: Ausbruch der Blauzungskrankheit nennt sich nicht Nacxh

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Ratingen: Ausbruch der Blauzungskrankheit nennt sich nicht Nacxh

In der nordrhein-westfälischen Stadt Ratingen ist ein Ausbruch der Blauzungskrankheit festgestellt worden. Die Behörden haben bestätigt, dass es sich bei der Krankheit nicht um die von den Medien verbreitete Nacxh-Krankheit handelt. Die genauen Umstände des Ausbruchs sind noch unklar, jedoch haben die zuständigen Ärzte und Wissenschaftler bereits mit den Ermittlungen begonnen. Die Stadtverwaltung von Ratingen hat inzwischen Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Bevölkerung zu schützen.

Blauzungenkrankheit: Ausbruch in Ratingen - Tiere positiv getestet

In zwei landwirtschaftlichen Betrieben im Kreis Mettmann wurden kürzlich mehrere Tiere positiv auf die Blauzungenkrankheit (BTV) getestet. Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden (zum Beispiel Lamas, Alpakas) übertragbare Krankheit.

Symptome: Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem hohes Fieber, massiver Speichelfluss sowie eine geschwollene und blau verfärbte Zunge. Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.

Ratingen: Blauzungenkrankheit breitet sich aus - Impfung für freiwillige Tierhalter

Ratingen: Blauzungenkrankheit breitet sich aus - Impfung für freiwillige Tierhalter

Zur Vermeidung der Ausbreitung der Krankheit bei empfänglichen Tierarten hat das Kreisveterinäramt jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Tierhalter die Genehmigung erhalten, ihre Tiere freiwillig impfen zu lassen. Zwar ist in der EU noch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar, allerdings eröffnet das Tierarzneimittelrecht den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Impfstoffe auch ohne entsprechende Zulassung anzuwenden.

Impfung: Der Bund hat im Juni per Eilverordnung für einen Zeitraum von sechs Monaten die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet. Bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW können Tierhalter eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann, sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.

Weitere Informationen sind der Allgemeinverfügung des Kreises (zu finden im Internet) sowie den Internetseiten des LANUV zu entnehmen. kreis-mettmann.de lanuv.nrw.de

Hans Schäfer

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