Bundesgerichtshof: Kindermodell-Missbrauch - Gericht hebt Teilerfreispruch auf

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Bundesgerichtshof: Kindermodell-Missbrauch - Gericht hebt Teilerfreispruch auf

In einem für die Opfer von Kindermodell-Missbrauch bedeutenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfreispruch aufgehoben. Der BGH urteilte, dass die Vorinstanz den Angeklagten zu Unrecht teilweise freigesprochen hatte. Der Fall betrifft den Missbrauch von Kindern durch die Verwendung als Kindermodelle in der Modeindustrie. Die Opfer erlebten massive psychische Traumata und fordern nun Gerechtigkeit. Der BGH hat damit die Möglichkeit eröffnet, dass die Täter nun doch noch zur Verantwortung gezogen werden können.

Bundesgerichtshof hebt Teilerfreispruch auf: Kindermodel-Fotograf wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Der Bundesgerichtshof hat den Teilfreispruch eines Kindermodel-Fotografen vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs aufgehoben. Der 2022 vor dem Kölner Landgericht verhandelte Fall hatte damals wegen des perfiden Vorgehens des verurteilten Straftäters für viel Aufsehen gesorgt.

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Freisprüche in fünf weiteren Fällen beanstandete anschließend die Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus wendete sich ein Nebenkläger gegen den ihn betreffenden Freispruch, teilte der Bundesgerichtshof mit.

„Wegen sachlich-rechtlicher Fehler in der Beweiswürdigung“ hob der Bundesgerichtshof das Kölner Urteil nun in den beanstandeten Fällen auf. „Die Strafkammer hat ihre Annahme, die Taten ließen sich nicht in einer für eine Verurteilung genügenden Weise konkretisieren, nicht rechtsfehlerfrei begründet“, teilte der Karlsruher Strafsenat mit. „Vielmehr hat sie überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt.“

Daher habe der Bundesgerichtshof die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Nach den damaligen Feststellungen der Kölner Strafkammer nahm der Verurteilte, der als Fotograf von Kindermodels international tätig war, in einer Vielzahl von Fällen sexuelle Handlungen an und mit präpubertären männlichen Kindern vor.

Insgesamt zwölf angeklagten Fällen zulasten dreier weiterer Kindermodels waren allerdings Freisprüche ergangen, weil nicht festgestellt werden könne, dass der Fotograf die Taten so, wie sie in der Anklageschrift konkretisiert worden seien, begangen habe. Auch eine zeitliche und örtliche Ein- und Abgrenzung sei nicht möglich.

Gericht erkennt hochgradig manipulatives Verhalten

Gericht erkennt hochgradig manipulatives Verhalten

Laut Kölner Urteil vom 28. September 2022 hatte sich der Mann in der Zeit von 1999 bis 2006 an den damals unter 14 Jahre alten Jungen vergangen. Seine sexuellen Übergriffe bereitete er demnach „hochgradig manipulativ“ vor.

Als Fotograf von Kindermode habe er gezielt Kontakt zu „männlichen, vorpubertären“ Kinder-Fotomodels gesucht, sich als väterlicher Freund gegeben und ein fast familiäres Verhältnis aufgebaut. Er habe mit den Jungen Freizeit verbracht, mit ihnen in seiner Penthouse-Wohnung Playstation gespielt, ihnen teure Geschenke gemacht oder sie mitgenommen auf Fernreisen, unter anderem auf die Malediven.

Ganz bewusst habe der Angeklagte „mit dem Fokus, einen sexuellen Missbrauch zu begehen“ gute Beziehungen zu den Eltern, insbesondere zu den Müttern seiner späteren Opfer aufgebaut. Im Falle seines ersten Opfers im Jahr 1999 sei der Angeklagte mit den Eltern sogar so gut befreundet gewesen, dass er Patenonkel des Jungen geworden sei.

Strafmildernd hatte die Kammer unter anderem gewertet, dass der Angeklagte mit der Verurteilung „beruflich vernichtet“ sei.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

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