Ex-Verfassungsschutz-Chef Maaßen gibt auf Antrag gegen Überwachung durch Verfassungsschutz verzichtet

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Ex-Verfassungsschutz-Chef Maaßen gibt auf Antrag gegen Überwachung durch Verfassungsschutz verzichtet

In einem überraschenden Schritt hat der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen auf seinen Antrag gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz verzichtet. Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hatte im vergangenen Jahr gegen die Überwachung durch seine ehemalige Behörde geklagt, nachdem bekannt wurde, dass er selbst überwacht wurde. Die Gründe für diese Entscheidung sind noch unbekannt. Die Überwachung wurde ursprünglich wegen Verdachts auf Rechtsextremismus durchgeführt. Der Fall sorgt für großes Aufsehen in der deutschen Politik und wirft Fragen nach der Überwachungskompetenz des Verfassungsschutzes auf.

Ex-Verfassungsschutzchef Maaßen zieht Antrag gegen Überwachung durch Verfassungsschutz zurück

Ex-Verfassungsschutzchef Maaßen zieht Antrag gegen Überwachung durch Verfassungsschutz zurück

Es ist eine beinahe bizarre Situation: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seinen früheren Präsidenten, Hans-Georg Maaßen, als „rechtsextremes Beobachtungsobjekt“ eingestuft und sammelt Daten über ihn im Bereich „Rechtsextremismus“. Das hatte Maaßen selbst im Januar bekannt gemacht und Ende März dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben.

Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 13 K 1795/24 ist noch nicht terminiert, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Allerdings gibt es eine überraschende Wende: Der umstrittene frühere CDU-Politiker und jetzige Bundesvorsitzende der im Februar gegründeten Partei Werteunion hat seinen Eilantrag gegen die Beobachtung, den er zeitgleich Ende März bei Gericht gestellt hatte, zurückgezogen.

Die Entscheidung des ehemaligen Verfassungsschutzchefs kommt überraschend, da Maaßen in der Vergangenheit immer wieder betont hatte, dass er sich gegen die Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wehren werde. Die Gründe für den Rückzug des Antrags sind noch nicht bekannt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Maaßen als „rechtsextremes Beobachtungsobjekt“ eingestuft, nachdem er in der Vergangenheit wiederholt umstrittene Äußerungen getätigt hatte. Die Entscheidung des Bundesamtes hatte für großes Aufsehen gesorgt und war von vielen als überraschend empfunden worden.

Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und warum Maaßen seinen Antrag zurückgezogen hat. Es ist jedoch klar, dass die Entscheidung des ehemaligen Verfassungsschutzchefs für viele Fragen aufwirft und weitere Konsequenzen haben wird.

Hans Schäfer

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