Schwärzester Sieg für den Deutschen Honigverein - Böhmermann muss sich geschlagen geben im Honig-Streit

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Schwärzester Sieg für den Deutschen Honigverein - Böhmermann muss sich geschlagen geben im Honig-Streit

In einem sensationellen Urteil hat das Landgericht Berlin dem Deutschen Honigverein recht gegeben und die Klage des Satirikers und Fernsehmoderators Oliver Böhmermann abgewiesen. Der Streit um die Honigqualität eskalierte, nachdem Böhmermann in seiner Sendung neo Magazin Royale den Honig des Deutschen Honigvereins als nicht echt bezeichnete. Der Deutsche Honigverein sah sich in seinem Ruf geschädigt und klagte gegen den Satiriker. Nun muss Böhmermann seine Äußerungen widerrufen und den Deutschen Honigverein für die entstandenen Kosten entschädigen. Ein süßer Sieg für den Deutschen Honigverein, der die Qualität seines Honigs verteidigt hat.

Jan Böhmermann verliert erneut im HonigStreit

Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung des ZDF-Satirikers Jan Böhmermann im „Honig-Streit“ zurück. Der prominente Moderator hatte gegen ein Urteil des Landgerichtes Dresden vom Februar Einspruch eingelegt.

„Beewashing“-Etikett als Satire

„Beewashing“-Etikett als Satire

Imker Rico Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Denn zuvor hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung „ZDF Magazin Royal“ vorgeführt. Heinzig drehte den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem „Beewashing“-Etikett.

In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Aufsteller, der den Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ zeigte. Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nach.

„Ereignis der Zeitgeschichte“

„Ereignis der Zeitgeschichte“

Der 4. Zivilsenat des OLG sah in der Werbeaktion nun ein „Ereignis der Zeitgeschichte“ und attestierte ihr zugleich einen satirischen Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden.

Der Vorsitzende Richter Markus Schlüter sagte, die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann.

Heinzig kann wieder mit seinem Honig verkaufen

Heinzig kann wieder mit seinem Honig verkaufen

Nun will Heinzig den bislang „verbotenen Honig“ wieder im Online-Shop anbieten. „Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil“, sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein.

Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.

Hans Schäfer

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