Nordrhein-Westfalen bereitet sich auf Cannabis-Clubs vor
Das Land Nordrhein-Westfalen will bei den geplanten Anbau-Vereinigungen für Cannabis Stichproben vornehmen. Für diese Aufgabe soll das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zuständig sein, wie aus dem Entwurf einer Verordnung des Landes hervorgeht.
Der Entwurf der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz wurde dem Landtag von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) übermittelt. Demnach sollen die Bezirksregierungen für die Genehmigung der Anbau-Vereinigungen zuständig sein. Die Aufsichtsbehörden sollen auch Ordnungswidrigkeiten ahnden.
LANUV überwacht den Anbau
Die landeseigene Behörde LANUV soll die Ergebnisse des Anbaus kontrollieren. Der Bund hatte unter anderem festgelegt, dass das Cannabis in manchen Fällen nur einen bestimmten Wirkstoffgehalt haben darf.
Die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer sollen laut dem Entwurf der Verordnung die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Anforderungen beim gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen kontrollieren.
Verordnung muss noch abgesegnet werden
Die Verordnung muss noch vom Gesundheitsausschuss des Landtags abgesegnet werden. Eigentlich soll sie zum 1. Juli in Kraft treten. Eine etwaige Sondersitzung des Ausschusses dafür war zunächst noch nicht terminiert.
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