Grillen in Leverkusen: Wo sind die zulässigen Grillplätze?

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Grillen in Leverkusen: Wo sind die zulässigen Grillplätze?

In der sommerlichen Stadt Leverkusen herrscht eine Frage vor: Wo kann man legal und sicher grillen? Viele Bürgerinnen und Bürger möchten gerne ihre Freizeit mit einem gemütlichen Grillabend verbringen, aber die Frage nach den zulässigen Grillplätzen bleibt oft unbeantwortet. In diesem Artikel werden wir Ihnen zeigen, wo Sie in Leverkusen problemlos Ihren Grill anwerfen können, ohne sich um eventuelle Bußgelder oder Polizeikontrollen sorgen müssen.

Grillen in Leverkusen: Wo sind die zulässigen Grillplätze für die Sommermonate?

Der Sommer dreht Pirouetten: mal kühl und regnerisch, dann wieder trocken und heiß. Keine optimalen Bedingungen für Grillfreunde. Und doch bleibt das Braten mit Gas, Elektro oder Holzkohle unter freiem Himmel ein beliebtes Freizeitritual.

Doch hat die Freiheit Grenzen. In Leverkusen ist klar geregelt, wo Grillen erlaubt ist und wo nicht. Vier genehmigte Grillplätze gibt es im Leverkusener Stadtgebiet. Sie sind durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Außerhalb dieser Flächen ist das Grillen im öffentlichen Raum verboten.

Info Lage der Grillplätze

Info Lage der Grillplätze

Auf ihrer Homepage hält die Stadt Leverkusen auch Karten mit der genauen Lage der vier Grillzonen im Stadtgebiet bereit: https://www.leverkusen.de/stadt-erleben/freizeit/grillplaetze

Die Grillflächen befinden sich hier:

  • Hitdorfer Laach
  • Wupperwiesen, (Nähe der Düsseldorfer Straße)
  • Ophovener Weiher (zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher)
  • Großer Silbersee (Strand)

Die gekennzeichneten Flächen können von Anfang April bis Ende September zum Grillen genutzt werden. Bei anhaltender Trockenheit und Hitze kann aufgrund erhöhter Brandgefahr das Grillen generell und somit auch auf den Grillflächen untersagt werden.

Regeln für das öffentliche Grillen

Für das öffentliche Grillen gibt es klare Regeln:

  • Die gekennzeichneten Bereiche dürfen nicht verlassen werden;
  • Kein offenes Feuer oder Lagerfeuer (bei Verstößen sind bis zu 500 Euro Bußgeld fällig);
  • Nicht unter Bäumen grillen;
  • Um 22 Uhr ist Schluss;
  • Eigene Abfälle müssen entsorgt werden.

Die Grillplätze sind mit ausreichend Abfallbehältern ausgestattet. Der Müll in ihnen wird laut Stadtverwaltung zeitnah beseitigt. Die Regeln werden vom Kommunalen Ordnungsdienst regelmäßig kontrolliert. Bei Verstößen werden mitunter Bußgelder fällig.

Grillen auf Privatgrundstücken

Grundsätzlich ist das Grillen auf Privatgrundstücken zulässig, solange ortsübliche Ruhezeiten (in der Regel 22 Uhr bis 6 Uhr) eingehalten werden. Rauch, Geruch und Lärm müssen im angemessenen Rahmen bleiben. Verwendet werden sollten geeignete Grills und Brennmaterialien. Nicht zulässig sind laut Allianz-Versicherung biogene Abfälle wie Kompost oder Küchenabfälle. Bei Gasgrills müssen Inhaber auf die brandschutzgerechte Lagerung der Gasflaschen achten.

Grillen auf Balkonen

Bei räumlicher Enge gilt erhöhte Rücksicht. Doch können in Mietshäusern und Wohnanlagen die Vorschriften teilweise auch erheblich differieren. „Denn das Gesetz bildet nur eine Grundlage und in Hausordnung oder Mietverträgen werden die individuellen Regeln festgesetzt“, schreibt die Allianz-Versicherung. So können Hausordnung oder Mietvertrag besagen, ob, wo, wann und womit man auf dem Balkon grillen darf. Es kann auch sein, dass sich das Verbot auf Holzkohlegrills beschränkt, in diesem Fall wäre das Grillen etwa mit einem Elektrogrill erlaubt.

Martin Müller

Ich bin Martin, Redakteur bei der Website Haren Suche. Als Autor für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen liegt mein Fokus darauf, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Leidenschaft für Journalismus treibt mich an, fundierte und relevante Informationen für unsere Leser bereitzustellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung zu leisten.

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