Leverkusen: Wo ist das Grillen erlaubt? - Regeln und Verbote auf einen Blick
In der Stadt Leverkusen gibt es viele Fragen rund um das Thema Grillen. Wo darf ich grillen? Wo ist es verboten? Welche Vorschriften muss ich beachten? In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die Regeln und Verbote im Bereich des Grillens in Leverkusen geben. Von der Grillplatzwahl über die Zeitfenster bis hin zu den Sicherheitsvorschriften - wir klären Sie auf, wo das Grillen erlaubt ist und wo Sie besser darauf verzichten sollten.
Leverkusen: Wo ist das Grillen erlaubt?
Der Sommer dreht Pirouetten: mal kühl und regnerisch, dann wieder trocken und heiß. Keine optimalen Bedingungen für Grillfreunde. Und doch bleibt das Braten mit Gas, Elektro oder Holzkohle unter freiem Himmel ein beliebtes Freizeitritual. Doch hat die Freiheit Grenzen. In Leverkusen ist klar geregelt, wo Grillen erlaubt ist und wo nicht.
Grillplätze
Im Leverkusener Stadtgebiet gibt es vier genehmigte Grillplätze. Sie sind durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Außerhalb dieser Flächen ist das Grillen im öffentlichen Raum verboten. Die Grillflächen befinden sich hier:
- Hitdorfer Laach
- Wupperwiesen, (Nähe der Düsseldorfer Straße)
- Ophovener Weiher (zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher)
- Großer Silbersee (Strand)
Achtung: Die gekennzeichneten Flächen können von Anfang April bis Ende September zum Grillen genutzt werden. Bei anhaltender Trockenheit und Hitze kann aufgrund erhöhter Brandgefahr das Grillen generell und somit auch auf den Grillflächen untersagt werden.
Regeln für das öffentliche Grillen
Für das öffentliche Grillen gibt es klare Regeln:
- Die gekennzeichneten Bereiche dürfen nicht verlassen werden;
- Kein offenes Feuer oder Lagerfeuer (bei Verstößen sind bis zu 500 Euro Bußgeld fällig);
- Nicht unter Bäumen grillen;
- Um 22 Uhr ist Schluss;
- Eigene Abfälle müssen entsorgt werden.
Die Grillplätze sind mit ausreichend Abfallbehältern ausgestattet. Der Müll in ihnen wird laut Stadtverwaltung zeitnah beseitigt. Die Regeln werden vom Kommunalen Ordnungsdienst regelmäßig kontrolliert. Bei Verstößen werden mitunter Bußgelder fällig.
Grillen auf Privatgrundstücken
Grundsätzlich ist das Grillen auf Privatgrundstücken zulässig, solange ortsübliche Ruhezeiten (in der Regel 22 Uhr bis 6 Uhr) eingehalten werden. Rauch, Geruch und Lärm müssen im angemessenen Rahmen bleiben. Verwendet werden sollten geeignete Grills und Brennmaterialien. Nicht zulässig sind laut Allianz-Versicherung biogene Abfälle wie Kompost oder Küchenabfälle.
Grillen auf dem Balkon
Hier gelten im Prinzip die gleichen Vorgaben wie auf Terrassen. Bei räumlicher Enge gilt erhöhte Rücksicht. Doch können in Mietshäusern und Wohnanlagen die Vorschriften teilweise auch erheblich differieren. „Denn das Gesetz bildet nur eine Grundlage und in Hausordnung oder Mietverträgen werden die individuellen Regeln festgesetzt“, schreibt die Allianz-Versicherung.
So können Hausordnung oder Mietvertrag besagen, ob, wo, wann und womit man auf dem Balkon grillen darf. „Es ist möglich, dass Vermieter bestimmte Bereiche in Hausanlagen, etwa den Innenhof, zur grillfreien Zone erklären“, schreibt die Allianz. Auch generelle Grillverbote sind möglich. Es kann auch sein, dass sich das Verbot auf Holzkohlegrills beschränkt, in diesem Fall wäre das Grillen etwa mit einem Elektrogrill erlaubt.
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