NRW-Justizminister Limbach will neue Regeln für Spitzenposten

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NRW-Justizminister Limbach will neue Regeln für Spitzenposten

Der nordrhein-westfälische Justizminister, Thomas Limbach, hat angekündigt, die Regeln für die Besetzung von Spitzenposten im Justizwesen zu ändern. Ziel ist es, die Transparenz und die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Laut Limbach sollen künftig alle Bewerber für leitende Positionen in der Justiz, wie zum Beispiel die Leitung von Staatsanwaltschaften oder die Präsidentschaft von Oberlandesgerichten, einer sorgfältigen Auswahl unterzogen werden. Die neue Regelung soll sicherstellen, dass nur die besten Kandidaten für diese wichtigen Ämter ausgewählt werden.

Justizminister Limbach zieht Konsequenzen aus Klüngel-Vorwürfen

Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) reagiert auf die Kritik an der Besetzung des Präsidentinnenpostens am Oberverwaltungsgericht in Münster. Er will das Verfahren reformieren, um mehr Rechtsklarheit, Transparenz und Mitbestimmung durch die zuständigen Richtergremien zu erreichen.

„Wir haben eine öffentliche Diskussion gesehen, in der es auch viel Kritik an der Art und Weise, wie wir Spitzenämter in der Justiz besetzen, gegeben hat“, sagte Limbach am Mittwoch vor Journalisten. „Ich will mehr Rechtsklarheit, ich will mehr Transparenz und ich will mehr Mitbestimmung durch die zuständigen Richtergremien haben. Wir wollen die Legitimität der Verfahren stärken und vor allen Dingen auch das Vertrauen der Öffentlichkeit“, erklärte er.

Eckpunktepapier mit sieben Vorschlägen

Eckpunktepapier mit sieben Vorschlägen

Limbach präsentierte ein Eckpunktepapier mit sieben Vorschlägen, um die Besetzung von Spitzenpositionen in der NRW-Justiz zu reformieren. Ein zentraler Punkt: Die Mitbestimmungsgremien von Richterschaft und Staatsanwälten sollen nach Limbachs Vorstellung mehr mitreden können.

„Das können sie machen, wenn wir ihnen frühzeitig offenlegen, wer sich beworben hat und wie die Beurteilungen aussehen“, erklärte Limbach. Die Gremien könnten dann auch eigenständig weitere Kandidaten zur Bewerbung ermuntern und eigene Gegenvorschläge machen, die berücksichtigt werden müssten.

Transparenz in Bewerbungsverfahren

Transparenz in Bewerbungsverfahren

Außerdem sollen Bewerbergespräche laut Limbachs Konzept künftig dokumentiert werden. Das sei wichtig „für die Transparenz in einem Bewerbungsverfahren und später auch gerichtlichen Verfahren“, sagte er. Seiner Idee nach geht es dabei aber nur um Gespräche von Entscheidungsträgern, etwa Abteilungsleitungen, innerhalb des Justizsystems.

Unterredungen, die abseits dessen stattfinden, würden weiterhin nicht erfasst. Auch soll nur festgehalten, wann und auf wessen Veranlassung ein Treffen stattgefunden hat: Inhaltliche Aspekte würden nicht vermerkt.

Kritik an der Besetzung des Präsidentinnenpostens

Kritik an der Besetzung des Präsidentinnenpostens

Die Opposition verdächtigt Justizminister Limbach und weitere Vertreter der Landesregierung, den Auswahlprozess im besagten Fall hinter den Kulissen beeinflusst zu haben. Unter anderem gab es im Zuge des gesamten Verfahrens mehr als ein Dutzend Gespräche unklaren Inhalts zwischen Bewerbern und Vertretern der Landesregierung.

Die Kandidatin, die den Zuschlag für den begehrten Posten schließlich bekommen sollte, hatte Limbach bei einem privaten Abendessen darauf angesprochen, ob die Stelle noch frei sei. In diesem Zusammenhang räumte der Minister nun – aus heutiger Sicht, wie er betonte – Fehler ein: „Das würde ich heute anders machen“, sagte er.

Reformvorschläge für die Zukunft

Reformvorschläge für die Zukunft

Laut Limbachs Eckpunktepapier sollen auch die Anforderungsprofile für Stellen genauer zugeschnitten werden. Diese seien heute zu unspezifisch, sie unterschieden sich zu bestimmten Posten kaum. Ferner regt er neue Regelungen für einen Umgang mit dienstlichen Beurteilungen an.

Limbach betonte, es handele sich um Vorschläge für die politische Diskussion. Er wolle hören, welche weiteren oder anderen Ideen und Verbesserungsvorschläge es gebe. Für bestimmte weitergehende Änderungen – etwa die Einführung von Richterwahlausschüssen, wie es sie in anderen Bundesländern gibt – müsste die nordrhein-westfälische Landesverfassung geändert werden.

Hans Schäfer

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