Revisionsantrag eines verurteilten Vergewaltigers in Düsseldorf.

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Revisionsantrag eines verurteilten Vergewaltigers in Düsseldorf.

Ein schockierender Fall hat die Stadt Düsseldorf erneut in Atem gehalten. Ein verurteilter Vergewaltiger, der wegen eines schweren Sexualdelikts zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, hat nun einen Revisionsantrag gestellt. Der Täter, dessen Name nicht genannt wird, hofft auf eine Revision des Urteils und eine mögliche Herabsetzung der Strafe. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, den Antrag sorgfältig zu prüfen und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Rechte der Opfer zu schützen.

Vergewaltiger beantragt Revision: Urteil in Düsseldorf nicht rechtskräftig

Vergewaltiger beantragt Revision: Urteil in Düsseldorf nicht rechtskräftig

Ein 45-Jähriger, der vom Landgericht in Düsseldorf wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Beleidigung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, will das Urteil anfechten. Der Mann hat Revision beantragt, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte. Das Urteil ist somit weiterhin nicht rechtskräftig.

Das Landgericht sah es nach dem dreiwöchigen Prozess als bewiesen an, dass der 45-Jährige vor zwei Jahren seine damalige Partnerin mindestens zweimal vergewaltigt hat. Eine Tat soll auch der damals dreijährige Sohn des Mannes mitangesehen haben. Mehrere Zeuginnen stützten die detaillierte Aussage der 53-Jährigen, die auch als Nebenklägerin auftrat. Zudem wurden zahlreiche Chatnachrichten verlesen, die sich das Paar während der Beziehung geschickt hatte.

Der 45-Jährige leugnete bis zum Schluss. Er sei aufgrund von Erektionsstörungen kaum in der Lage gewesen, Sex zu haben. Die Vorwürfe seien eine Racheaktion seiner Ex-Partnerin, so die Argumentation. Der vorsitzende Richter bezeichnete die Aussage des Mannes in seinem Urteil als Konstruktion von Schutzbehauptungen.

Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil prüfen. Dabei geht es aber nicht um eine erneute Beweisaufnahme. Die Revision ermöglicht es nur, Urteile auf Rechtsfehler zu untersuchen. Laut BGH kommt es nur in etwa fünf Prozent aller Fälle zu einem neuen Urteil durch eine weitere Hauptverhandlung.

Hans Schäfer

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