Gerichtspräsidium fordert Impfungsanordnungen für Kitas und Schulen - Entscheidung getroffen
Das Gerichtspräsidium hat eine umfassende Entscheidung getroffen, die die Impfungsanordnungen für Kitas und Schulen betrifft. In Anbetracht der aktuellen Pandemielage und der damit verbundenen Gesundheitsrisiken für Kinder und Lehrer, fordert das Gerichtspräsidium die Einführung von Impfungsanordnungen in allen Bildungseinrichtungen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und die Sicherheit in Kitas und Schulen zu garantieren. Die Entscheidung des Gerichtspräsidiums ist ein wichtiger Schritt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und Lehrern zu schützen.
Gericht fordert Impfungsanordnungen für Kitas und Schulen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Streitfall aus Schieder-Schwalenberg im Kreis Lippe entschieden, dass Eltern den Masern-Impfschutz ihrer schulpflichtigen Kinder nachweisen müssen, um ein Zwangsgeld zu vermeiden.
Entscheidung gefällt
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem hohen Infektionsrisiko und dem Schutz von anderen. Die Nachweispflicht und ihre Durchsetzung per Zwangsgeld seien nicht unverhältnismäßig.
Masern-Impfverweigerer in NRW müssen zahlen
Die Eltern hatten sich per Eilantrag gegen die Anordnung gewehrt, ihrem Kind einen Nachweis für den ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorzulegen. Dies hatte jedoch keinen Erfolg. Dem Argument der Eltern, ihnen verbliebe keine Entscheidungsfreiheit, folgten die Richter nicht.
Die Richter betonten, dass das legitime Ziel, vulnerable Menschen vor einer gefährlichen Masernerkrankung zu schützen, auch in Schulen greife. Zwar müsse das Kind zur Schule gehen, dies mache die Regelung jedoch nicht verfassungswidrig.
Masern-Impfung schützt vor Ausbrüchen
Seit März 2020 gilt eine Impfpflicht gegen Masern, die bei Kitas und Schulen ansetzt. Um ein Zirkulieren des hochansteckenden Virus und Ausbrüche zu verhindern, müssen mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun sein.
Symptome und Komplikationen
Die Masern sind eine hochansteckende, akute Viruserkrankung, die durch das Masernvirus verursacht wird. Symptome sind etwa Fieber, Bindehautentzündung und der typische Hautausschlag. Als Komplikationen können Mittelohr- und Lungenentzündungen, sehr selten eine Gehirnentzündung auftreten. Eine Infektion schwächt häufig für längere Zeit das Immunsystem. Wer einmal Masern hatte, ist immun.
Weitere Informationen
Lesen Sie hier mehr über die Masern und ihre Symptome. Erfahren Sie, warum die Masern-Impfung so wichtig ist, um Ausbrüche zu verhindern.
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