Letzte Generation: Klimaaktivisten vor Gericht nach Farbattacke auf Berliner Weltzeituhr
Die Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation müssen sich vor dem Berliner Amtsgericht verantworten. Der Grund: eine spektakuläre Farbattacke auf die Berliner Weltzeituhr am Alexanderplatz. Im Zuge des Klimaprotestes hatten die Aktivisten die Uhr mit farbigen Schläuchen versehen, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Aktivisten Sachbeschädigung und Störung der öffentlichen Ordnung vor. Die Aktivisten sehen sich jedoch als Klimaretter, die mit ihrem Einsatz die Öffentlichkeit auf die dringende Notwendigkeit von Klimaschutzmaßnahmen aufmerksam machen wollen.
Klimaaktivisten vor Gericht: Farbattacke auf Weltzeituhr kostete 16.000 Euro
Neun Monate nach einer Farbattacke auf die Weltzeituhr am Berliner Alexanderplatz stehen Klimademonstranten vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten im Alter von 22 bis 28 Jahren gemeinschädliche Sachbeschädigung vor.
Die Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation sollen am 17. Oktober 2023 mit Sprühdosen und präparierten Feuerlöschern orange Farbe auf das Wahrzeichen gesprüht haben. Durch den Vandalismus hätten sie die „größtmögliche Öffentlichkeitsaufmerksamkeit“ erreichen wollen, heißt es in der Anklage.
Laut Staatsanwaltschaft ließ sich die Farbe nur mithilfe einer Hochdruck-Wasser-Technik entfernen. Die Kosten für die Instandsetzung der bekannten Touristenattraktion sollen demnach mindestens rund 16.000 Euro betragen haben.
Die Weltzeituhr zeigt die Zeitzonen der Erde und darin liegender Städte. Wenige Wochen vor der Aktion am Alexanderplatz hatten Mitglieder der Letzten Generation das Brandenburger Tor mit oranger Farbe besprüht.
Die Klimagruppe Letzte Generation ist auch in anderen Teilen Deutschlands aktiv. So haben Mitglieder der Gruppe am Mittwoch, 24. Juli, den Flugverkehr am Airport Köln/Bonn etwa drei Stunden lahmgelegt. Am Donnerstag, 25. Juli, wurde der Betrieb am Frankfurter Flughafen für Stunden mit einer Klebeaktion von Klimademonstranten auf den Landebahnen gestört.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, dass sie durch ihre Aktionen gezielt die Öffentlichkeit provozieren wollten. Die Verhandlung wird in den kommenden Wochen fortgesetzt.
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