Düsseldorf: Frist für Verlosung von Baugrundstücken abgelaufen

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Düsseldorf: Frist für Verlosung von Baugrundstücken abgelaufen

In der Landeshauptstadt Düsseldorf ist am vergangenen Freitag eine wichtige Frist abgelaufen. Die Stadtverwaltung hatte interessierten Investoren und Bauunternehmen die Möglichkeit gegeben, Baugrundstücke in verschiedenen Stadtteilen zu ersteigern. Nunmehr sind alle Angebote eingegangen und werden derzeit sorgfältig geprüft. Insbesondere die Stadtteile Oberbilk, Friedrichstadt und Hafen sind von dieser Verlosung betroffen. Die Stadtverwaltung strebt an, die Bauaktivitäten in diesen Gebieten zu fördern und die Stadtentwicklung voranzutreiben. Wir werden Sie über den Fortgang der Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Frist für Verlosung von Baugrundstücken in Düsseldorf abgelaufen – nun beginnt die Auswertung

Als die Stadt im Frühjahr bekannt gab, dass sie elf Flächen am Pastor-Dörr-Ring in Itter sowie ein Grundstück an der Bonifatiusstraße in Heerdt als Baugrundstücke für Familien verlosen will, war die Resonanz überwältigend. Wahrscheinlich, weil alle Interessenten dachten, die Stadt wolle sie verschenken. Mitnichten.

Ein von uns zu den Konditionen befragter Makler fasste das Angebot so zusammen: „Das können sich nur reiche Erben leisten.“ Die Kaufpreise für die Grundstücke (!) fingen bei knapp 300.000 Euro an und gingen bis 630.000 Euro. Vorrangig wollte die Verwaltung Düsseldorfer Familien mit mindestens zwei minderjährigen Kindern bevorzugen. Und das monatliche Einkommen durfte die „jeweils maßgebenden Einkommensgrenzen nur um maximal 80 Prozent überschreiten“.

Zuerst lag die erlaubte Überschreitung bei 60 Prozent. Doch war dann wohl aufgefallen, dass man sich das dann nicht leisten kann. Es sei denn, man hat geerbt. Das wird nicht angerechnet.

Die Auswertung beginnt

Die Auswertung beginnt

Doch wie ging es nun weiter, da die Bewerbungsfrist am 2. Juli abgelaufen ist? Bei der Beantwortung einer Anfrage gibt sich ein Stadt-Sprecher schmallippig: „Derzeit erfolgen die Auswertungen im Rahmen des in der Ausschreibung beschriebenen Verfahrens. Die nächsten Schritte werden insbesondere der Abschluss eines Kaufvertrags mit den jeweiligen ausgewählten Interessenten sein. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird, wie in anderen Fällen auch, über die Anzahl der Bewerber keine Aussage getroffen.“

Wäre die Aktion ein voller Erfolg gewesen, kann man davon ausgehen, dass die Stadt das proaktiv vermeldet hätte. Interessant ist dabei, dass die Stadt die Anzahl der Bewerber nicht nennen will. Mit dem Hinweis „laufendes Verfahren“ erstickt die Verwaltung gerne mal mögliche öffentliche Debatten im Keim. Verständlich, wenn der Datenschutz betroffen ist; doch drängt sich bei der Aktion eher der Eindruck auf: „Gut gedacht heißt nicht immer gut gemacht.“

Andrea Röhrig

Andreas Bauer

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