Die Europäische Union verklagt Ungarn erneut vor dem Europäischen Gerichtshof

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Die Europäische Union verklagt Ungarn erneut vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Europäische Kommission hat einen weiteren Schritt in Richtung einer möglichen Sanktionierung Ungarns unternommen. Der Grund dafür ist die Weigerung Ungarns, die Richtlinien der Europäischen Union in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz umzusetzen. Dies ist nicht das erste Mal, dass die EU-Kommission Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Bereits in der Vergangenheit gab es Streitigkeiten zwischen der EU und Ungarn bezüglich der Medienfreiheit, der Minderheitenrechte und der Rolle der Zivilgesellschaft. Die Entwicklung dieser Situation wird mit Spannung verfolgt, da sie weitreichende Konsequenzen für die Zukunft der EU-Mitgliedschaft Ungarns haben könnte.

EU-Kommission verklagt Ungarn erneut vor dem Europäischen Gerichtshof

EU-Kommission verklagt Ungarn erneut vor dem Europäischen Gerichtshof

Die EU-Kommission hat Ungarn erneut vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verklagt. Diesmal geht es um die unzureichende Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Rechten von Verdächtigen oder beschuldigten Personen in einem Strafverfahren und Verfahren zur Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls.

Konkret kritisiert die EU-Kommission, dass ungarische Bestimmungen zu möglichen Abweichungen vom Recht auf Zugang zu Rechtsbeistand gegen EU-Recht verstoßen könnten. Die Kommission betont, dass die EU sich dafür einsetzt, die Grundrechte von Verdächtigen und beschuldigten Personen zu wahren. Auch für die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen eines Mitgliedstaats durch die anderen EU-Länder brauche es gemeinsame Mindestanforderungen.

Die EU-Kommission erwartet, dass Ungarn die notwendigen Anpassungen an seinem Rechtssystem vornimmt, um die Rechte von Verdächtigen und beschuldigten Personen zu wahren. Sollte das Verfahren vor dem EuGH mit einem Urteil im Sinn der EU-Kommission enden, müsste die Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban die derzeitigen Regeln anpassen. Tut sie das nicht, könnte für jeden Tag der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld verhängt werden.

Ungarn gehört zu den Staaten, die sich regelmäßig wegen Verstößen gegen EU-Recht vor dem EuGH verantworten müssen. Jüngst wurde das Land etwa im Juni verurteilt, weil es Flüchtlingen keinen ausreichenden Zugang zu Asylverfahren gewährleistet. Es muss nun 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen.

Die EU-Kommission hat bereits in der Vergangenheit mehrfach gegen Ungarn verklagt, unter anderem wegen eines Gesetzes gegen Flüchtlingshelfer, das EU-Recht verletzt. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass die EU-Staaten die gemeinsamen Rechtsvorschriften einhalten und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen.

Hans Schäfer

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