Rechtsextremes Magazin „Compact“ klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat im Juni 2021 das Magazin „Compact“ verboten, weil es der Verbreitung rechtsextremer Inhalte verdächtigt wurde. Doch die Herausgeber des Magazins wehren sich gegen dieses Verbot und haben Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Verleger des Magazins sehen das Verbot als Angriff auf die Meinungsfreiheit und fordern die Aufhebung des Verbots. In diesem Zusammenhang wird das Bundesverwaltungsgericht nun prüfen, ob das Verbot des Magazins rechtmäßig war oder nicht.
Rechtsextremes Magazin Compact klagt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Verbot
Das rechtsextreme Magazin Compact wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot. Am Mittwochabend seien sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Leipzig am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für derartige Klagen zuständig. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin am 16. Juli verboten. Sie begründete den Schritt damit, dass Compact ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.
Juristische Einordnung
Wie Rechtsexperten das Verbot von Compact beurteilen, bleibt abzuwarten. Bei der Entscheidung wird es voraussichtlich auch darum gehen, wie sich das Verbot in Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit rechtfertigen lässt.
Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer hatte von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit gesprochen. Das Magazin darf derzeit nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt.
Die Bundesinnenministerin verbot auch die Conspect Film GmbH. Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist noch offen.
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