Ex-Regierungsrat: Falscher Professor wegen Betrugs verurteilt

Index

Ex-Regierungsrat: Falscher Professor wegen Betrugs verurteilt

In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landgericht Hamburg einen ehemaligen Regierungsrat wegen Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der falsche Professor, der sich über Jahre hinweg als Hochschuldozent ausgegeben hatte, wird nun für seine Taten büßen müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, durch seine Täuschungen einen wirtschaftlichen Schaden von mehreren hunderttausend Euro verursacht zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Regierungsrat seine Opfer systematisch und über einen längeren Zeitraum hinweg betrogen hatte. Die Verurteilung wird als Sieg der Justiz gefeiert, da sie ein deutliches Signal gegen Betrugsdelikte setzt.

Falscher Professor wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Ahmet Ü., ehemaliger Regierungsberater, ist wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Missbrauchs von Titeln zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 48-Jährige muss außerdem 12.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Ü. war als Hochstapler tätig und hatte sich als Professor und Doktor ausgegeben, ohne die entsprechenden Prüfungen und Arbeiten tatsächlich abgelegt zu haben. Er hatte seit 2004 mehrere Zeugnisse und Urkunden gefälscht und war als Lehrer in Duisburg und später als Berater im Schulministerium tätig.

Der Weg nach oben

Der Weg nach oben

Ü. kletterte die Karriereleiter steil nach oben und wurde als Experte für Islam-Fragen von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beraten. Er wurde sogar als Institutsleiter am Orient-Institut Istanbul vorgeschlagen, einem deutschen Auslandsinstitut in der Türkei.

Der vermeintliche Professor war jedoch ein Betrüger, der seine Titel und Zeugnisse gefälscht hatte. Er wurde 2021 enttarnt, als Kollegen von Ü. an die Öffentlichkeit gingen und die Lügen ans Licht kamen.

Das Urteil

Das Urteil

Das Landgericht Duisburg verurteilte Ü. am Freitag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 12.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der 48-Jährige war während des Prozesses weitgehend geständig und gab zu, dass er seit 20 Jahren eine Last getragen habe.

Der Anwalt von Ü. verglich den Fall mit dem von Gert Postel, einem Postboten, der sich ab 1980 jahrelang als Arzt und Psychiater ausgab, ohne studiert zu haben. Der Anwalt argumentierte, dass die Bezirksregierung die Bezüge nie zurückforderte, ein Schaden sei in Wahrheit gar nicht entstanden.

Das Gericht sah das anders und urteilte, dass es im Beamtenrecht auch um die formalen Voraussetzungen gehe. Die Arbeit des Hochstaplers sei egal, sagte die Richterin zum Schluss. Ich glaube, da ist eine ganz ordentliche Portion Narzissmus bei Ihnen mit dabei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up