Neuer Streit um besondere Kinderzulage für Beamte aus Nordrhein-Westfalen

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Neuer Streit um besondere Kinderzulage für Beamte aus Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist ein neuer Streit entbrannt, der die besondere Kinderzulage für Beamte betrifft. Laut einem neuen Gesetzentwurf soll die Kinderzulage für Beamte aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Dieser Vorschlag stößt jedoch auf Kritik von Seiten der Gewerkschaften, die eine Benachteiligung der Beamten befürchten. Wir werden in den folgenden Abschnitten genauer auf die Hintergründe und Folgen dieses Streits eingehen und die verschiedenen Positionen der Beteiligten darstellen.

Kinderzulage für Beamte: Nordrhein-Westfalen zahlt verschiedene Beträge

Seit 2023 erhalten Landesbeamte mit Kindern in Nordrhein-Westfalen eine besonders hohe Kinderzulage, wenn sie in teuren Städten wie Düsseldorf und Köln wohnen. Nun stellt sich heraus, dass auch die Kommunen nach diesem System vorgehen.

In den drei teuersten NRW-Städten, Köln, Düsseldorf und Monheim, erhält ein kommunaler Beamter eine monatliche Zulage von 1190 Euro für zwei Kinder. Auf dem flachen Land wie im Kreis Heinsberg gibt es nur 493,43 Euro, weil dort die Mieten niedriger sind.

Die Gewerkschaft Verdi kritisiert dies als Verzerrungen und Ungerechtigkeiten. Es stelle sich die Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Tarifbeschäftigten, die solche hohen Zuschläge nicht erhalten.

Außerdem sei unfair, dass Eltern in betroffenen, teuren Städten hohe Zuschläge fürs Wohnen erhalten, kinderlose Beschäftigte aber nicht.

Die Kinderzulage gibt es zusätzlich zum regulären Kindergeld in Höhe von 250 Euro im Monat.

Kritik an der Kinderzulage

Kritik an der Kinderzulage

Der DGB erklärt, es wäre besser, die Einkommen aller Beamten und nicht nur von denen mit Kindern anzuheben, um auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu reagieren, dass die Besoldung von Beamten höher sein müsse, um bei den niedrigen Besoldungsgruppen einen angemessenen Abstand zur Sozialhilfe zu erhalten.

Ayla Celik, Landesvorsitzende der Pädagogengewerkschaft GEW, meint, die Extra-Zulagen für Beamte würden die bereits vorhandene Kluft in der Vergütung zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften verstärken. Das führe nur zu weiterer Frustration bei den angestellten Lehrkräften.

Der Bund der Steuerzahler in NRW hält fest, es könne zwar notwendig sein, in Kommunen und beim Land Beamten mit sehr niedriger Einstufung spezielle Kinderzulagen zu zahlen, damit diese versorgt sind. Aber bei höheren Besoldungsgruppen solle diese Zulage niedriger liegen.

So könne der Staat hohe Mittel sparen.

Umstrittene Entscheidung

Umstrittene Entscheidung

Das Land meint dagegen, um einen angemessenen Abstand der Lohngruppen bei den Staatsdienern zu wahren, müssten alle Beamten die Kinderzulagen erhalten.

Hintergrund ist, dass Beamte nicht nach Leistung oder nach Marktlage bezahlt werden, sondern nach dem Alimentationsprinzip: Der Dienstherr muss sie angemessen versorgen, so mehrere Gerichtsurteile.

Kosten für Kommunen und Land

Kosten für Kommunen und Land

Es geht um viel Geld für Kommunen und Land. Das Land hatte Ende 2023 knapp 265.000 Beamte und zahlt mehr als 400 Millionen Euro im Jahr für die Kinderzulagen.

Bei den Kommunen sind rund 66.000 Beamte beschäftigt, die Zulagen können als Summe also rund 100 Millionen Euro ausmachen.

Kritik an der Regelung

Kritik an der Regelung

Eberhard Kanski, NRW-Vorsitzender vom Bund der Steuerzahler, schlägt vor, dass überprüft wird, ob die Kinder eines Beamten (oder einer Beamtin) überhaupt dort leben, wo Vater oder Mutter gemeldet sind.

„Zu prüfen ist, ob die Zahlung der Kinderzuschläge nicht grundsätzlich auf den Wohnsitz der Kinder ausgerichtet werden sollte“, sagt Kanski.

Das Land meint dagegen, bei der Entscheidung über die Nachwuchszulage zähle nur der Hauptwohnsitz des jeweiligen Beamten.

Das Landesamt für Besoldung (LBV) hat jüngst begonnen, bei den 133.000 Beamten mit Kinderzulagen zu überprüfen, ob deren Hauptwohnsitz dem Eintrag in der Personalakte entspricht, aber wenn der Betroffene dann angibt, er habe eine andere Postadresse als den offizielen Wohnsitz, wird dies akzeptiert.

„Die Postanschrift hat auf die Höhe des Familienzuschlages keine Auswirkungen“, erklärt das Finanzministerium.

Die Behörde hält es für unwahrscheinlich, dass viele Beamte sich nun mit Hauptwohnsitz in einer teuren Stadt anmelden, aber in Wahrheit woanders leben, mit den Kindern.

Vor dem Hintergrund, dass die Wahl eines Hauptwohnsitzes allein aus besoldungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig ist, wird die Möglichkeit eines Missbrauchs der Regelungen zu den Familienzuschlägen nicht gesehen, erklärt das NRW-Finanzministerium.

Fazit

Fazit

Differenziert sieht die Komba-Gewerkschaft die Lage, die Angestellte und Beamte in den Kommunen vertritt.

Nachdem Gerichte festgestellt hätten, dass Beamte mindestens 15 Prozent mehr Einkommen haben müssen als Sozialhilfe, habe NRW gezielt nur die Kinderzulagen erhöht, weil dies nicht pensionswirksam ist und darum auf Dauer billiger, meint Frank Meyers, stellvertretender NRW-Vorsitzender von Komba.

Nun kämen Staatsdiener mit Kindern auch in den teuren Städten deutlich besser klar.

Aber es bleibe das Problem, dass viele Beamte in den ersten Dienstjahren relativ wenig verdienen.

Sie stiegen nur langsam in eine höhere Besoldungsgruppe auf.

Aus diesem Grunde würden aber viele Beamte nach der Anwärterzeit kündigen, um entweder bei Kommunen als Angestellte weiterzuarbeiten oder in die freie Wirtschaft zu wechseln.

Um das zu verhindern, müssten auch Beamte ohne Kinder bessergestellt werden.

Meyers: Die Alternative zum Familienzuschlag ist eine deutliche Erhöhung der Grundalimentation.

Andreas Bauer

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