Anzahl der kleinen Waffenscheine in Nordrhein-Westfalen steigt seit Jahren

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Anzahl der kleinen Waffenscheine in Nordrhein-Westfalen steigt seit Jahren

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der kleinen Waffenscheine seit Jahren kontinuierlich gestiegen. Laut aktuellen Zahlen haben sich die Antragstellerzahlen für den Erwerb von Kleinstwaffen innerhalb der letzten Jahre mehr als verdoppelt. Insbesondere in den ländlichen Regionen des Bundeslandes ist ein starker Anstieg der Anträge zu verzeichnen. Die Frage, die sich stellt, ist, was hinter diesem Trend steckt und welche Konsequenzen sich daraus für die öffentliche Sicherheit ergeben. Im Folgenden werden wir die Gründe für diesen Anstieg und die möglichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in NRW analysieren.

Kleiner Waffenschein: Anzahl steigt in Nordrhein-Westfalen - Vorsicht geboten

In Nordrhein-Westfalen sind zum Stichtag Ende Juni 222.271 Personen Inhaber eines Kleinen Waffenscheins. Das geht aus einer Anfrage unserer Redaktion an das Landeskriminalamt (LKA) hervor. Diese sind im Nationalen Waffenregister (NWR) gespeichert.

Die Zahl der Menschen, die diesen Schein besitzen, ist erneut gestiegen. Ende 2023 waren es noch 214.095 Menschen. Diese Zahl steigt seit Jahren kontinuierlich. Vor zehn Jahren etwa, Ende 2013, waren es noch 61.828 Menschen, die in Nordrhein-Westfalen diesen Kleinen Waffenschein besaßen.

Über die Jahre stieg deren Zahl immer weiter, im Jahr 2016 legten sich besonders viele Menschen den Schein zu. So lag die Zahl Ende 2015 bei 70.757 Personen, ein Jahr später war sie schon auf 121.690 gestiegen. Das entspricht einer Zunahme von fast 72 Prozent, fast 60.000 Menschen beantragten in diesem Jahr den Kleinen Waffenschein.

Im Vergleich: In anderen Jahren bewegte sich die Zunahme meist bei 10.000 bis 20.000 neuen Scheinen. Die kontinuierliche Zunahme lasse sich laut LKA unter anderem damit erklären, dass ein Kleiner Waffenschein unbefristet gültig ist. Dadurch zeigt sich die statistische Zunahme.

Nordrhein-Westfalen: Mehr Menschen beantragen Kleinen Waffenschein - Polizei warnt vor Gefahren

Nordrhein-Westfalen: Mehr Menschen beantragen Kleinen Waffenschein - Polizei warnt vor Gefahren

Die kontinuierliche Zunahme der Anzahl an Kleinen Waffenscheinen in Nordrhein-Westfalen bringt die Polizei zu der Warnung vor Gefahren. Solche Waffen versprechen erst einmal Sicherheit, so Erich Rettinghaus, NRW-Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Doch das trügt. Im Falle eines Konfliktes führt das oft eher zu einer Gewaltspirale, etwa dem Einsatz von Messern.

Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass die Situation eskaliere. Deshalb kann man nur davon abraten, solche Waffen mit sich zu führen, so Rettinghaus. Entscheidender für ihn seien aber die Sorgen, die hinter diesem mangelnden Sicherheitsgefühl stünden.

Wenn sich die Menschen weniger sicher fühlen, dann fehlt hier das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, deren Aufgabe das ist, so Rettinghaus. Das Gefühl von Sicherheit muss wieder hergestellt werden: Durch mehr Präsenz, härterem Durchgreifen im Straffall und klaren Konsequenzen für Täter.

Auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen bittet Bürger im Netz, sich vorher genau zu überlegen, ob sie einen solchen Waffenschein wirklich benötigen: Denn das Mitführen bringt erhebliche Gefahren mit sich. Der Träger ist sich dessen oft nicht bewusst, heißt es dort.

Der Kleine Waffenschein wird gebraucht, wenn eine nach dem Waffengesetz zugelassene Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen Besitztums geführt werden soll. Für den bloßen Besitz einer solchen Waffe braucht man keinen Kleinen Waffenscheins.

Bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte etc.) ist es aber generell verboten, eine Waffe zu tragen – auch wenn man einen Waffenschein besitzt. In den Innenstädten von Köln und Düsseldorf gibt es zudem seit 2021 Waffenverbotszonen. Dort ist es immer wieder zu Straftaten und Angriffen gekommen.

Wer den Kleinen Waffenschein beantragen will, muss – anders als beim Antrag für einen Großen Waffenschein – weder angeben und begründen, dass er mit der Waffe umgehen kann (Sachkunde), wofür er ihn braucht (Bedürfnis) oder dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Die Person muss aber volljährig sein.

Außerdem werde laut LKA die persönliche Eignung zum Führen der Waffe geprüft. Das bedeutet, dass Informationen aus unter anderem dem Bundeszentralregister und dem staatsanwaltschaftlichen Verzeichnis abgerufen werden.

Wer dann eine entsprechende Waffe mitnimmt, der muss seinen Personalausweis oder Pass und den Kleinen Waffenschein mit sich führen.

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

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