Urlaubstage bei Erkrankung im Urlaub: Was gilt und was nicht?
Wenn Beschäftigte während des Urlaubs erkranken, können sie die Urlaubstage wieder gutgeschrieben bekommen. Dies weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte darauf hin. Die Urlaubstage gelten dann als nicht genommen. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Bundesurlaubsgesetz.
Voraussetzungen für die Gutgeschreibung von Urlaubstagen
Zur Gutgeschreibung von Urlaubstagen müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss eine Erkrankung vorliegen, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Zusätzlich benötigen Beschäftigte einen ärztlichen Nachweis, also ein Attest.
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?
Nicht jede Erkrankung führt zur Arbeitsunfähigkeit. Laut Bund-Verlag kommt es darauf an, ob der oder die Beschäftigte durch die Krankheit daran gehindert gewesen wäre, seinen bzw. ihren konkreten Tätigkeiten nachzukommen.
Beispiel: Wenn ein Beschäftigter während des Urlaubs einen Finger verletzt, aber beruflich keine manuellen Tätigkeiten oder Schreibarbeiten leisten muss, kann es sein, dass die Erkrankung nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt.
Ausnahmen: Wenn das Kind krank wird oder Überstunden abgebaut werden
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn das Kind während des Urlaubs krank wird, gilt der Urlaub als genommen - auch wenn die Beschäftigten wegen der Betreuung des kranken Kindes nicht erholen konnten und ein Attest über dessen Erkrankung vorgelegt haben.
Zudem können Beschäftigte, die während einer Zeit erkranken, in der sie sich freigenommen haben, um Überstunden abzubauen, diese Stunden nicht gutgeschrieben lassen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 1989 (Az. 5 AZR 344/88) hervor.
Es ist also wichtig, sich genau über die Voraussetzungen und Ausnahmen zu informieren, um im Falle einer Erkrankung während des Urlaubs die richtigen Schritte zu unternehmen.
Schreibe einen Kommentar