Hückelhoven: Der Angeklagte hat eine milde Strafe erhalten

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Hückelhoven: Der Angeklagte hat eine milde Strafe erhalten

In einer überraschenden Wendung des Gerichtsverfahrens in Hückelhoven ist der Angeklagte zu einer milden Strafe verurteilt worden. Trotz schwerer Vorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden, hat das Gericht Einsehen mit dem Angeklagten gehabt und eine Strafe verhängt, die viele Beobachter als überraschend milde einstufen. Die Richter haben sich in ihrer Entscheidung auf bewährte Beweise gestützt und die Umstände des Falles berücksichtigt. Die Frage, ob diese Entscheidung gerecht ist, wird sicherlich in den kommenden Tagen heftig diskutiert werden.

Haftstrafe für 19-Jährigen nach tödlichem Verkehrsunfall in Hückelhoven

Der 19-jährige Niklas W. hat im November vergangenen Jahres in Hückelhoven eine hochschwangere Frau getötet, als er an einer roten Ampel fuhr. Die 31-Jährige und ihr ungeborenes Baby starben an den Folgen.

Der Fahrer war zum Tatzeitpunkt betrunken und hatte Kokain konsumiert, zudem fuhr er deutlich zu schnell. Zunächst hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Mordes angeklagt, diese Anklage wurde schließlich in Teilen zugelassen.

Urteil: 2,5 Jahre Haft

Urteil: 2,5 Jahre Haft

Das Landgericht Mönchengladbach hat den jungen Ratheimer Anfang Juli schließlich wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Totschlags verurteilt. Die Verteidigung hat keine Revision eingelegt, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

Der Angeklagte hatte während seines emotional aufgeladenen Geständnisses erklärt, dass er jede Strafe akzeptieren werde – sich aber eine Bewährungsstrafe wünsche.

Kritik an der Strafe

Kritik an der Strafe

Die Familie der Getöteten hatte sich eine höhere Strafe gewünscht. Hans-Jürgen Schiebek, der Vater der Getöteten, sagte nach dem Urteil: Wenigstens ist es keine Bewährungsstrafe.

Der Erkelenzer Rechtsanwalt Franz Rick, der unter anderem in den Bereichen Strafrecht und Verkehrsrecht tätig ist, meint, dass das Urteil als zu milde angesehen werden kann. Bedenkt man, dass der Strafrahmen für Fahrlässige Tötung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und bei einem versuchten Totschlag ein Mindestmaß von zwei Jahren vorsieht, ist der Täter meines Erachten mit einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren glimpflich davon gekommen.

Weitere Strafen

Der Angeklagte muss neben der Haftstrafe auch seine Fahrerlaubnis für 18 Monate abgeben. Der Vorsitzende Richter Martin Alberring stellte dem Angeklagten die Möglichkeit einer verkürzten Haftstrafe in Aussicht.

Ein Aussetzen der Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach der Hälfte wird nicht möglich sein, da ein Voraussetzung hierfür ist, dass die Haftstrafe nicht länger als zwei Jahre beträgt. Ein Aussetzen der Haft nach zwei Dritteln der Zeit ist möglich und wahrscheinlich, erklärt Rechtsanwalt Rick.

Auch der offene Vollzug sei denkbar, klang es im Urteil an. Offener Vollzug der Haftstrafe bedeutet, dass der Häftling im Gefängnis übernachtet, tagsüber aber seiner Arbeit außerhalb des Gefängnisses nachgehen darf, erklärt Rick.

Das Urteil ist rechtskräftig und der Angeklagte muss seine Strafe antreten.

Andreas Bauer

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