Offenburg: 16-Jähriger nach Schüssen an Schule verurteilt - Widerspruch eingelegt
In der baden-württembergischen Stadt Offenburg hat ein 16-jähriger Schüler nach einem Vorfall in seiner Schule ein Urteil erhalten. Der Jugendliche wurde wegen Schüssen an seiner Schule zu einer Strafe verurteilt. Die Verteidigung des Angeklagten hat jedoch bereits Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Die Stadt Offenburg war im vergangenen Jahr von Schock und Entsetzen erfasst, als die Nachricht von den Schüssen an der Schule die Runde machte. Nun muss das Gericht erneut über den Fall befinden.
Offenburger Jugendlicher nach Schüssen an Schule zu acht Jahren verurteilt - Widerspruch eingelegt
Die Verteidigung eines 16-Jährigen, der wegen Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung an einer Offenburger Schule zu acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt wurde, hat Revision eingelegt. Dies teilte eine Sprecherin des örtlichen Landgerichts auf Anfrage mit.
Für Revisionen gegen Urteile der Jugendkammer ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zuständig. Dort wird geprüft, ob das Gesetz richtig angewendet und ausgelegt wurde. Die Revision wurde laut der Sprecherin bisher nicht begründet.
Tatvorwurf und Urteil
Der Angeklagte war im November letzten Jahres mit einer Pistole in die Schule gekommen und hatte einen 15-Jährigen im Klassenraum erschossen. Die Tötung des Schülers in der sonderpädagogischen Waldbachschule hatte auch über Baden-Württemberg hinaus Trauer und Entsetzen ausgelöst.
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dornkamp, die den Angeklagten vertritt, hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung mitgeteilt, das Verteidigerteam werde die Gerichtsentscheidung auf Fehler und mögliche Rechtsmittelmöglichkeiten überprüfen. Zunächst gab es vor der Kanzlei keine Stellungnahme zur Revision.
Weiterer Verfahrensverlauf
Die Gerichtssprecherin machte deutlich, dass das Urteil zunächst zu den Akten gebracht und dann den Beteiligten zugestellt werden muss. Dann muss die Revision begründet werden.
Zudem hatte die Offenburger Staatsanwaltschaft auch die Eltern des mutmaßlichen Schützen angeklagt. Ihnen werden fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Die von ihrem Sohn verwendete Pistole habe sich unerlaubterweise im Besitz der Eltern befunden und sei nicht ausreichend gesichert worden, sodass der mutmaßliche Schütze auf sie zugreifen konnte - so lautet der Vorwurf der Anklagebehörde.
Die Große Strafkammer des Landgerichts muss noch darüber entscheiden, ob sie ein Hauptverfahren eröffnet.
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