Mettmann: AfD-Fraktionschef soll aus dem Bundestag ausgeschlossen werden
Die politische Landschaft in Deutschland erlebt derzeit eine turbulente Phase. Einige Abgeordnete des Deutschen Bundestages stehen unter Druck, nachdem sie sich kontroversen Äußerungen hingegeben haben. Nun wird der Fraktionschef der AfD, ein prominentes Mitglied der Alternative für Deutschland, mit dem Ausschluss aus dem Bundestag konfrontiert. Die Ursache dafür soll ein Verstoß gegen die Verfassung sein. Die Frage nach der Zukunft des AfD-Fraktionschefs bleibt offen, während die politische Szene auf die Entscheidung wartet.
AfDFraktionschef soll aus dem Bundestag ausgeschlossen werden
Der Sprecher des AfD-Kreisverbands Mettmann, Markus Neitsch, hat einen Antrag auf Parteiausschluss gegen den AfD-Fraktionsvorsitzenden in der Stadt Mettmann, Günter Pollmann, gestellt. Ein entsprechender Antrag von Neitsch und seinem Stellvertreter an das Landesschiedsgericht liegt der Redaktion vor.
Pollmann soll aus der AfD ausgeschlossen werden, weil er einen Verstoß gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei begangen habe. Neitsch wirft Pollmann vor, die Gefahr eines Ansehensverlustes und damit schweren Schadens für die Partei wissentlich in Kauf genommen zu haben.
Intrige gegen Mettmanner AfDFraktion: Neitsch beantragt Parteiausschluss gegen Pollmann
Der Vorwurf gegen Pollmann bezieht sich auf eine Chatgruppe beim Messenger-Dienst Telegram namens „Stammtisch Mettmann“, in der am 13. Januar 2024 ein Post platziert wurde, in dem Israel als Eldorado für Kinderschänder bezeichnet wird. Angeblich planten jüdische Zionisten, einen 3. Weltkrieg auszulösen, um von ihren Verbrechen gegen Kinder abzulenken.
Gegen Kotthaus habe das parteiinterne AfD Landesschiedsgericht NRW den Parteiausschluss beschlossen (Verfahren 06/2024). Laut Günter Pollmann ist der Vorgang nun vor dem Bundesschiedsgericht als nächsthöherer Instanz anhängig.
Neitsch schreibt, dass Pollmann als Administrator der Chatgruppe „Stammtisch Mettmann“ den Post sofort löschen hätte müssen. Dies habe er nicht getan. Stattdessen habe er den Antrag auf Parteiausschluss gegen Kotthaus wiederholt als eine „nicht zu übertreffende bösartige hinterhältige und parteizersetzende Aktion“ bezeichnet.
Für Kreissprecher Neitsch ist damit klar: Pollmann wolle den Schaden für die Partei nicht erkennen. Und man müsse davon ausgehen, dass er ein solches parteischädigendes Verhalten nicht nur dulden, sondern auch weiterhin rechtfertigen werde. Deshalb habe er den Parteiausschluss beantragt.
In einer Stellungnahme bezeichnete Pollmann den Antrag als unzulässig und unbegründet. Er spricht von einer parteiinternen Intrige, die gegen die Mettmanner AfD-Fraktion geschmiedet werden solle.
Auf Nachfrage erklärte Günter Pollmann: Das Landesschiedsgericht habe ihn über den Antrag auf Parteiausschluss gegen ihn informiert. Zugleich habe es aber Kreissprecher Neitsch aufgefordert, den bisher fehlenden Vorstandsbeschluss mit zwei Drittel Mehrheit auf Einleitung des Ausschlussverfahrens einzureichen. So sei es in der Parteisatzung vorgeschrieben. „Diesen Beschluss hat Herr Neitsch nicht bekommen. Er kann ihn also gar nicht einreichen.“
Außerdem seien die Vorwürfe bezüglich der Chatgruppe an den Haaren herbeigezogen. Diese sei zum damaligen Zeitpunkt so eingestellt gewesen, dass sich Posts nach einem Tag von selber gelöscht hätten. Als ihn Neitsch auf den Post der Ratskollegin aufmerksam gemacht habe, sei der längst automatisch gelöscht gewesen. Er habe weder gewusst, worum es ging, noch habe er etwas entdeckt, was er hätte löschen sollen. „Das zeigt, wie abstrus der ganze Vorgang sei.“
Günter Pollmann kritisierte, dass der Kreissprecher mit einem als unrechtsmäßig einzustufenden Antrag, zu dem der notwendige Vorstandsbeschluss fehle, dennoch an die Öffentlichkeit gehe.
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