Rhein-Kreis will Duale Ausbildung modernisieren

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Rhein-Kreis will Duale Ausbildung modernisieren

Der Rhein-Kreis hat sich zum Ziel gesetzt, die duale Ausbildung in der Region zu modernisieren. Durch die Anpassung an die Anforderungen der Zukunft soll die Attraktivität der dualen Ausbildung für junge Menschen und Betriebe gesteigert werden. Die Verwaltung des Rhein-Kreises will dazu die bestehenden Strukturen und Prozesse überarbeiten und neue digitale Angebote schaffen, um die Ausbildung zu erleichtern und zu flexibilisieren. Ziel ist es, die Zufriedenheit der Auszubildenden und die Betriebsergebnisse zu verbessern und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken.

Rhein-Kreis will duale Ausbildung modernisieren: Neues Gesetz bringt Erleichterungen auf den Arbeitsmarkt

Seit Anfang des Monats ist das neue Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in Kraft getreten. Hinter diesem kompliziert klingenden Erlass verbergen sich geplante Erleichterungen auf dem Arbeitsmarkt. Laut Mona Kowalczyk, Leiterin des Bereichs Ausbildung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein, soll die duale Ausbildung moderner und inklusiver gestaltet werden – und damit noch attraktiver für Jugendliche und Unternehmen.

Modernisierung der dualen Ausbildung im Rhein-Kreis: Neuer Gesetz bringt Flexibilität und Inklusivität

Modernisierung der dualen Ausbildung im Rhein-Kreis: Neuer Gesetz bringt Flexibilität und Inklusivität

Zwei Änderungen sind für Ausbildungsbetriebe von besonderer Bedeutung: Zum einen soll es in Zukunft möglich sein, Ausbildungsteile digital und mobil zu vermitteln. Homeoffice hat sich in vielen Unternehmen etabliert, aber bisher war nicht klar, ob es rechtlich zulässig ist, dass auch Auszubildende diese Möglichkeit nutzen dürfen, erklärt Kowalczyk. Das hat sich mit dem BVaDiG geändert.

Das Unternehmen muss dabei allerdings sicherstellen, dass die Qualität des Fernunterrichts so gut wie die des Präsenzunterrichts ist. Deshalb sollte neben einer adäquaten technischen Ausstattung auch sichergestellt werden, dass die Ausbilderinnen und Ausbilder jederzeit während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar sind, den Lernprozess aktiv leiten und die Fortschritte der Auszubildenden überwachen.

Zum anderen wird die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen und Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte ab dem Ende der Sommerferien am 20. August auf die Ausbildungszeit angerechnet. Dauert ein Schultag dann länger als fünf Stunden, gilt er als voller Arbeitstag mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit im Betrieb. Das kann dazu führen, dass die Auszubildenden künftig an zwei Tagen in der Woche nicht mehr ins Unternehmen kommen müssen, sagt Kowalczyk.

Weitere Informationen und Ansprechpartner sind auf der IHK-Webseite (www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31993) zu finden.

Auf Jugendliche im Rhein-Kreis warten noch 780 Azubi-Chancen. Interessierte sollten sich informieren, um diese Möglichkeiten zu nutzen.

Hans Schäfer

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