Düsseldorf: Betriebsrat erzielt Teilerfolg bei Rheinbahn-Klage​

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Urteil im Streit zwischen Rheinbahn und Betriebsratsvorsitzenden Michael Pink

Das Arbeitsgericht hat am Donnerstag ein Urteil im Streit zwischen der Rheinbahn und dem Betriebsratsvorsitzenden sowie stellvertretenden Aufsichtsratvorsitzenden Michael Pink gesprochen. Es ging um die Frage, ob die Eingruppierung von Pink in die Entgeltgruppe 14 berechtigt gewesen und die spätere Rückstufung in die niedrigere Gruppe 7 angemessen sei.

Das Gericht entschied sich für einen Mittelweg: Die Rheinbahn wird verpflichtet, Pink in der Entgeltgruppe 11 zu entlohnen und darüber hinaus die Lohndifferenz zu zahlen, die seit Dezember 2023 durch seine tiefere Einstufung entstanden war. Weitere Punkte der Klage sowie eine Widerklage der Rheinbahn auf Rückzahlung von Gehältern wurden abgewiesen.

Die Begründung des Urteils steht noch aus, eine Berufung ist möglich. Im Raum stand der Vorwurf, dass Pink als Betriebsrat begünstigt und in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft worden sein soll, obwohl er dafür nicht ausreichend qualifiziert gewesen sei.

Zwei Fälle von Eingruppierung

Zwei Fälle von Eingruppierung

Konkret ging es in dem komplexen Streit um zwei Fälle, in denen Pink in eine höhere Entgeltgruppe eintrat: Zum einen, nachdem er sich 2008 auf eine Teamleiterstelle beworben hatte und diese wegen seiner Betriebsratszugehörigkeit nicht annahm. Zum anderen, nachdem ihm 2009 eine Abteilungsleiter-Position in Aussicht gestellt worden sei, die Pink mit Verweis auf seine Betriebsratstätigkeit ablehnte. Als er eine Höhergruppierung beantragte, bezog er sich auf dieses Angebot.

Argumente der Anwälte

Argumente der Anwälte

Anwältin Barbara Bittmann, die die Rheinbahn vertrat, argumentierte, dass Pink weder für die Stelle als Teamleiter noch für die des Abteilungsleiters qualifiziert gewesen sei. Es sei nicht sicher festzustellen, ob Pink die Stelle als normaler Bewerber bekommen hätte. Eine Eingruppierung in die entsprechenden Lohngruppen sei daher nicht angemessen.

Stephen Sunderdiek, der Anwalt von Pink, zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Obwohl man nach wie vor der Ansicht sei, dass eine Einordnung Pinks in Gruppe 14 berechtigt sei, betrachte man das Urteil, mit dem Rückzahlungsansprüche der Rheinbahn gegenüber Pink abgewiesen wurden, sowie das Zusprechen der Entlohnung in Entgeltgruppe 11 als überwiegendes Obsiegen.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

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