Schultage im Fokus: Was darf auf dem ersten Schultag fotografiert werden und was nicht?

Index

Schultage im Fokus: Was darf auf dem ersten Schultag fotografiert werden und was nicht?

Der erste Schultag ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines Kindes. Eltern und Erziehungsberechtigte möchten diesen Moment gerne festhalten und fotografieren. Doch was ist erlaubt und was nicht? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Richtlinien es zu beachten gilt, damit Sie unbesorgt Ihre Erinnerungen sammeln können. Ob Klassenfotos, Einzelbilder oder Gruppenaufnahmen, wir klären die Regelungen für Sie. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Fotos im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen Vorschriften aufnehmen können.

Schultage im Fokus: Regeln für die ersten Fotos und Videos im Netz

Der funkelnagelneue, selbst ausgesuchte Ranzen, das glückliche Lachen mit der ersten Zahnlücke: Fotos und Filme vom großen Tag des i-Dötzchens, das will jede Familie. Wenn am Mittwoch und Donnerstag die Einschulungstage an den NRW-Grundschulen sind, werden die Kameras gezückt, in jedem Augenblick Bilder geknipst und Videos aufgenommen. Zur Erinnerung. Für Tante und Onkel, die nicht dabei sein können. Und vielleicht auch für die sozialen Netzwerke. Aber ist das überhaupt okay?

Einschulungstage im NRW: Was darf auf den Fotos und Videos veröffentlicht werden?

Einschulungstage im NRW: Was darf auf den Fotos und Videos veröffentlicht werden?

Nicht in jedem Fall, warnt die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk. Ein paar Regeln sind wichtig. Unproblematisch: Fotos für den engsten Kreis

Wer das eigene Kind fürs Familienalbum fotografiert, ist auf der sicheren Seite. Auch wenn auf Fotos oder in Videos andere Kinder zu sehen sind, ist das unproblematisch – aber das gilt nur, so lange die Aufnahmen ausschließlich im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gezeigt werden.

Mit dem Internet wird es kompliziert

Wer Bilder, auf denen andere Personen zu sehen sind, in einem sozialen Netzwerk einstellen will, für den wird es komplizierter. Die Urheber müssen dann geschlossene Gruppen oder passwortgeschützte Bereiche verwenden: Sie müssen sicherstellen, dass die Aufnahmen wirklich nur im Familien- und Freundeskreis zu sehen sind. Sie dürfen nicht an einen größeren Personenkreis gelangen.

„Man kann nicht davon ausgehen, dass jeder damit einverstanden ist, fotografiert oder gefilmt zu werden und die Bilder und Filme im Internet wiederzufinden. Hier setzt der Datenschutz zu Recht Grenzen“, so Bettina Gayk.

Fotozonen einrichten

Fotozonen einrichten

Schulen können Vorkehrungen treffen, um Ärger zu vermeiden, rät die Landesdatenschutzbeauftragte. „Die Schulen können zum Beispiel Fotozonen einrichten und die Angehörigen bitten, die Aufnahmen ausschließlich zu familiären Zwecken zu nutzen.“ Fotozonen sind vorab festgelegte Bereiche auf dem Schulgelände. Nur dort darf dann fotografiert oder gefilmt werden. Wer nicht riskieren will, auf einer Aufnahme zu landen, kann diese Areale einfach meiden.

Wer sie betritt, weiß, dass er möglicherweise auf einem fremden Bild verewigt wird, dies aber nicht einfach irgendwo im Internet landet.

Für alles Weitere: Einwilligung einholen

Für alles Weitere: Einwilligung einholen

Sowohl Privatleute als auch die Schulen selbst können sich rechtlich absichern, indem sie eine Einwilligung von den Veranstaltungsteilnehmern einholen. Das ist unbedingt nötig, wenn jemand Bilder über den Familien- und Freundeskreis hinaus zugänglich machen möchte, etwa über die sozialen Medien. Das gilt auch für Schulen, die Fotos vom Einschulungstag auf der eigenen Homepage oder via Facebook zeigen wollen.

„Wie man eine wirksame Einwilligung einholt, kann man auf unserer Website nachlesen“, rät die Landesdatenschutzbeauftragte. Unter anderem müssen die Personen genau werfahren, mit was sie sich einverstanden erklären – also, wie die Aufnahmen weiter verwendet werden sollen. Theoretisch genügt eine mündliche Absprache, aber für den Fall, dass es später zur Meinungsverschiedenheit kommt, ist es sicherer, wenn die Einwilligung schriftlich festgehalten wurde.

Es gibt nicht nur den Datenschutz

Die Landesdatenschutzbeauftragte betont, dass diese Regeln allein dafür sorgen, dass der Datenschutz gewahrt ist. Für den richtigen Umgang mit Fotos im Netz greifen später auch andere juristische Vorgaben, beispielsweise das Urheberrecht.

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up