Willicher Mietspiegel wird aktualisiert

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Willicher Mietspiegel wird aktualisiert

Die Stadt Willich aktualisiert ihren Mietspiegel, um die Mietenentwicklung in der Region besser abbilden zu können. Dieser Schritt erfolgt in Zusammenarbeit mit lokalen Vermietern und Mietervertretern, um sicherzustellen, dass die Mietpreise in Zukunft faire und transparente sind. Der aktualisierte Mietspiegel soll bessere Orientierung für alle Beteiligten bieten, die auf dem Willicher Wohnungsmarkt tätig sind. Durch diese Maßnahme möchte die Stadt Willich die Wohnqualität in der Region verbessern und soziale Ungleichheiten abbauen.

Willicher Mietspiegel wird aktualisiert: Bürgerinnen und Bürger gefragt

Sind die Mieten, die im Mietspiegel für die Stadt Willich aufgeführt sind, überhaupt noch aktuell – oder inzwischen deutlich höher? Dass sie niedriger sind, darf angesichts der derzeitigen Lage auf dem Wohnungsmarkt bezweifelt werden. Um zu prüfen, ob eine Anpassung des Mietspiegels an die tatsächlichen Gegebenheiten notwendig ist, sind jetzt die Bürgerinnen und Bürger gefragt.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgeschrieben, dass der Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst, also aktualisiert werden soll. „Die letzte Fortschreibung des Mietspiegels erfolgte 2023, also steht eine Anpassung an – und um prüfen zu können, ob ab 2025 eine Anpassung des Mietspiegels notwendig ist, wird auf freiwilliger Basis eine Datenerhebung durchgeführt. Und damit kommt der Bürger ins Spiel“, teilt die Stadt Willich mit.

Info Albrecht Röder beantwortet Fragen zum Mietspiegel

Ansprechpartner bei der Stadt Willich für Fragen zum Thema Mietspiegel ist Albrecht Röder, Telefon 02154 949-844 oder E-Mail an [email protected].

Ab Anfang nächsten Jahres kann der aktualisierte Mietspiegel dann auf der städtischen Homepage www.stadt-willich.de eingesehen werden. Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und wird von den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen in Zusammenarbeit mit den Interessengruppen Mieterverband Niederrhein und Haus und Grund aufgestellt und bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde – und nutzt somit auch allen, die sich ein Bild von ortsüblichen Mieten machen möchten.

Die Experten vom Team Wohnungsstelle im Geschäftsbereich „Soziales“ der Stadt Willich bitten nun die Bürgerinnen und Bürger darum, anonym und datensicher (heißt: alle freiwilligen Angaben werden ausschließlich für statistische Zwecke und in anonymer Form genutzt) mitzumachen:

Bis zum 15. November kann man einen Online-Fragebogen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/kreis-viersen/beteiligung/themen/1007777 aufrufen. Der Fragebogen ist auch über die Homepage der Stadt Willich (www.stadt-willich.de) unter dem entsprechendem Link zu finden, und die Fragebögen können auch in Papierform im Fachamt angefordert werden.

Beispiele für die Entwicklung der Mieten in Willich

Beispiele für die Entwicklung der Mieten in Willich

Bei der Anpassung des Mietspiegels im Jahr 2023 fiel in Willich auf, dass die Mieten in Willich im Vergleich zu 2021 teilweise deutlich teurer geworden waren – während sich die Mietspiegel 2021 und 2023 in der Nachbarstadt Tönisvorst überhaupt nicht voneinander unterscheiden (selbst zu 2019 gab keine allzu großen Unterschiede).

Ein paar Beispiele:

Kostete im Jahr 2021 eine Wohnung in Willich aus den Baujahren 1986 bis 1992 noch 6,65 Euro pro Quadratmeter, sind es im noch aktuellen Mietspiegel schon 7,20. Betrug die Miete für eine Wohnung aus den Jahren 1993 bis 2000 in Willich im Jahr 2021 durchschnittlich noch 7,15 pro Quadratmeter, waren es 2023 bereits 7,60 Euro. Die Miete für eine Wohnung aus den Baujahren ab 2016 stieg in Willich von 8 auf 8,85 Euro pro Quadratmeter.

Günstiger sind natürlich ältere Wohnungen: Der Preis für eine Wohnung aus den Jahren 1948 bis 1957 stieg in Willich von 5 auf 5,20 Euro im Schnitt.

Je nach Ausstattung, Lage und Zustand der Wohnungen können darüber hinaus Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. So sind beispielsweise sehr kleine Wohnungen teurer (Zuschlag von 10 bis 15 Prozent bei Wohnungen unter 40 Quadratmeter), große Wohnungen günstiger (Abschlag von 10 bis 20 Prozent bei Wohnungen von über 120 Quadratmetern). Zuschläge gibt es auch für eine überdurchschnittliche Ausstattung wie etwa hochwertige Fliesen, Terrasse, Garten oder Fußbodenheizung (8 bis 15 Prozent mehr), den Aufzug im Haus (bis zu plus 5 Prozent) oder eine überdurchschnittliche Bad-Ausstattung, etwa mit Wanne und Dusche, mit einem zweiten Waschbecken oder Bidet (5 bis 10 Prozent Aufschlag).

Abschläge hingegen werden eingerechnet, wenn die Wohnung im Souterrain liegt (minus 5 bis 20 Prozent), sie über dem dritten Obergeschoss liegt und es keinen Aufzug gibt (minus 10 Prozent), es sich um eine Dachgeschosswohnung mit Deckenschrägen handelt (bis zu 15 Prozent weniger) oder wenn das WC außerhalb der Wohnung liegt (minus 10 bis 20 Prozent).

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

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