Mönchengladbach: Festnahmen im Zusammenhang mit Verdachts der Schwarzarbeit
In der Stadt Mönchengladbach sind bei einer groß angelegten Polizeiaktion mehrere Festnahmen erfolgt. Der Grund dafür liegt in dem Verdacht der Schwarzarbeit, der gegen mehrere Personen erhoben wurde. Die Ermittlungen hatten bereits seit längerer Zeit angedauert, bevor die Polizei schließlich zum Handeln überging. Die Beamten durchsuchten mehrere Objekte in der Stadt und fanden beweiserhebliche Unterlagen, die den Verdacht der Schwarzarbeit bestätigten. Die Festgenommenen werden nun wegen des Verdachts der Sozialbetrugs und der Steuerhinterziehung vernommen. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an, um weitere Hintermänner zu ermitteln.
Zwei Männer in Festnahme im Zusammenhang mit Verdacht auf Schwarzarbeit und illegalen Aufenthalt
In Mönchengladbach sind zwei Männer von Zollbeamten festgenommen worden, weil sie gegen das Durchfahrtsverbot für Lkw verstoßen hatten. Bei der Kontrolle am 15. August stellte sich heraus, dass der 37-jährige usbekische Fahrer und sein 45-jähriger kirgisischer Beifahrer keine gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besaßen.
Illegale Erwerbstätigkeit und Aufenthalt
Der usbekische Fahrer wies sich gegenüber den Polizeibeamten mit einem usbekischen Ausweis, einem lettischen Führerschein und einem befristeten lettischen Aufenthaltstitel aus. Er hatte jedoch keinen Aufenthaltstitel, der zum Aufenthalt und zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt, wie Zoll und Polizei in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilten.
Auf Nachfrage gab der Mann an, gewerblich Güter zu transportieren. Da er jedoch keine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörden besaß, wurde gegen ihn wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Ausübens einer Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis Strafverfahren eingeleitet.
Zuvor bereits ein weiterer Fall
Gut eine Woche zuvor waren bereits ein usbekischer Lkw-Fahrer (37) und sein kirgisischer Beifahrer (45) bei einer Kontrolle in Mönchengladbach wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit und illegalen Aufenthalts von Zollbeamten festgenommen worden. Auch sie hatten das Durchfahrtsverbot für Lkw missachtet.
Usbekische Staatsbürger benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland ein Visum (Aufenthaltstitel). Für die Arbeitsaufnahme ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörden erforderlich. Seitens des Hauptzollamtes wurden folglich Strafverfahren gegen die beiden Männer wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Ausübens einer Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet.
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