Minijob: Lohn, Urlaub, Krankheit - das sollten Sie wissen

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Minijob: Lohn, Urlaub, Krankheit - das sollten Sie wissen

Ein Minijob ist eine beliebte Möglichkeit, neben dem Hauptberuf oder während der Ausbildung Geld zu verdienen. Doch viele Menschen wissen nicht genau, wie sie bei einem Minijob umzugehen haben, wenn es um Lohn, Urlaub oder Krankheit geht. In diesem Artikel werden wir Ihnen erklären, was Sie wissen müssen, um Ihre Rechte als Minijobber wahrzunehmen. Von der Lohnsteuer bis hin zur Krankenversicherung - wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Vorschriften, die für Sie als Minijobber gelten. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um Ihren Minijob erfolgreich zu gestalten.

Minijob: Lohn, Urlaub, Krankheit - Was Sie wissen müssen

Fast jeder hatte schon mal einen Job auf 450-Euro-Basis. Obwohl der Mindestlohn gestiegen ist, bleibt das Job-Modell dasselbe: der Minijob. Doch viele wissen nicht, dass Minijobber genauso behandelt werden wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet: Das Arbeitsrecht gilt auch für Minijobs.

Lohn für Minijobber

Lohn für Minijobber

Zentral ist: Arbeitgeber müssen ihren Minijobbern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Das gilt für alle über 18-jährigen Arbeitnehmer. Es besteht jedoch Flexibilität: Arbeitgeber können mehr pro Stunde zahlen, aber dann muss die Arbeitszeit verringert werden, da Minijobber einer Verdienstgrenze unterliegen.

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt, sobald sich der Mindestlohn erhöht. Seit 2024 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro, was die Minijob-Verdienstgrenze auf durchschnittlich 538 Euro pro Monat erhöht. Das entspricht einem Jahresverdienst von 6456 Euro, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Urlaub für Minijobber

Auch im Minijob haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt auch hier vier Wochen pro Jahr. Arbeitgeber müssen laut der Minijob-Zentrale den Verdienst während des Urlaubs weiterzahlen. Hier ist allerdings zu beachten, an wie vielen Tagen in der Woche der Minijobber arbeitet.

Krankheit bei Minijobbern

Bei Krankheit erhalten Minijobber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Auch an gesetzlichen Feiertagen kriegen sie ihren Lohn ausgezahlt. Aber auch hier gilt: Arbeitgeber zahlen den Verdienst für die Tage weiter, an denen der Minijobber ohne eine Erkrankung oder ohne Feiertag normalerweise gearbeitet hätte.

Kündigungsschutz für Minijobber

Minijobber haben den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Abweichende Kündigungsfristen können lediglich in Arbeits- oder Tarifverträgen vereinbart werden, so die Minijob-Zentrale. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich eingereicht werden, unabhängig davon, ob sie vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgeht.

Lesen Sie mehr über die Rechte von Minijobbern in unserer Infostrecke.

Hans Schäfer

Als Experte und leidenschaftlicher Autor für die Webseite Haren Suche bin ich Hans stets bemüht, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einer tiefen Leidenschaft für das Zeitgeschehen und einer scharfen Analysefähigkeit sorge ich dafür, dass die Leser stets gut informiert sind. Meine Artikel sind präzise, gut recherchiert und bieten einen Einblick in die aktuellen nationalen Ereignisse. Durch meine langjährige Erfahrung und mein Engagement für die Wahrheit bin ich stolz darauf, Teil eines so angesehenen Nachrichtenportals zu sein.

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