Bericht: Beendigung der Staatszuschüsse an Kirchen soll nahen

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Bericht: Beendigung der Staatszuschüsse an Kirchen soll nahen

Ein grundlegender Wandel in der Beziehung zwischen Staat und Kirche könnte sich abzeichnen. Nach Informationen aus Regierungskreisen soll die Beendigung der Staatszuschüsse an Kirchen in naher Zukunft auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dieser Schritt würde eine langjährige Tradition aufkündigen, nach der die staatlichen Zuschüsse einen beträchtlichen Teil der Einnahmen der Kirchen ausmachten. Die Gründe für diese Entscheidung sind noch unklar, jedoch könnte die aktuelle Debatte um die Rolle der Kirche in der Gesellschaft einen Einfluss auf diese Entscheidung haben. Wir werden über den Fortgang dieser Entwicklung berichten und die Auswirkungen auf die Kirchen und die Gesellschaft analysieren.

Kurzfristiger Weg für Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen

Ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen soll nach einem Medienbericht zeitnah auf den Weg gebracht werden. Die zuständigen Politiker der Ampel-Koalition planen, im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Lars Castellucci, der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass der Gesetzentwurf so gestaltet werden soll, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Ich bin klar dagegen, das Grundsätzegesetz zustimmungspflichtig auszugestalten, sagte Castellucci.

Laut FAZ sollen die Vorgaben zur Ablösung der Staatsleistungen vage bleiben. Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird, sagte Castellucci.

Hintergrund: Staatsleistungen an Kirchen

Hintergrund: Staatsleistungen an Kirchen

Die Kirchen erhalten Staatsleistungen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält einen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag, diese Entschädigungszahlungen abzulösen.

Möglicherweise könnte dies durch Einmal- oder Ratenzahlungen geschehen. Der Bund müsste die Rahmenbedingungen zur Ablösung gesetzlich regeln. Konkret über die Modalitäten müssten jedoch die Länder verhandeln, aus deren Haushalten die Zahlungen fließen.

Insgesamt zahlen die Länder jährlich mehr als 600 Millionen Euro an die evangelische und katholische Kirche. Die Höhe fällt dabei je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus.

Politische Pläne

Politische Pläne

Die aktuelle Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP ist die erste, die sich die Ablösung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt hat. Grüne, FDP und Linke hatten in der vergangenen Wahlperiode als Oppositionsparteien einen Vorschlag vorgelegt, der von der damals regierenden großen Koalition im Bundestag abgelehnt wurde.

Rainer Robra, der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt (CDU), warnte vor einem Alleingang: Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen, sagte Robra der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Hans Schäfer

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