Lufthansa: Gewerkschaften rufen Discover-Crews zum Streik auf Übersetzung: Lufthansa: Gewerkschaften rufen Crews von Discover zum Streik aus

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Lufthansa: Gewerkschaften rufen Discover-Crews zum Streik auf

Die Gewerkschaften haben am heutigen Tag einen bedeutenden Schritt gegen die Lufthansa unternommen. Die Crews der Tochtergesellschaft Discover wurden offiziell zum Streik aufgerufen. Dieser Schritt folgt nach wochenlangen Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Lufthansa, die leider ohne Erfolg blieben. Die Gewerkschaften fordern bessere Arbeitsbedingungen und Löhne für die Crews, die von der Lufthansa jedoch abgelehnt wurden. Die Auswirkungen des Streiks auf den Flugbetrieb bleiben abzuwarten.

Lufthansa-Streik: Gewerkschaften rufen Crews zum Streik auf - was tun Reisende?

Die Piloten und Kabinenpersonal der Lufthansa-Tochter sollen von Dienstag (27.8.) bis Freitag (30. August) die Arbeit niederlegen, wie die Gewerkschaften in Frankfurt mitteilen. Welche Rechte haben betroffene Reisende, wenn Piloten und Flugbegleiter streiken und die Maschinen am Boden bleiben?

Rechte bei großen Verspätungen und kurzfristigen Annullierungen

Rechte bei großen Verspätungen und kurzfristigen Annullierungen

Wer lange am Flughafen warten muss, hat laut dem Fluggastrechteportal Flightright Anspruch auf eine Versorgung - sprich, die Airline muss Getränke, Mahlzeiten, Telefonate sowie Hotelübernachtungen zur Verfügung stellen bzw. ermöglichen.

Verspätet sich der Flug um mehr als fünf Stunden oder fällt er ganz aus, können Reisende den Ticketpreis zurückverlangen. Als Alternative zur Rückerstattung des Original-Tickets können Reisende auch eine kostenlose Ersatzbeförderung verlangen.

Entschädigung bei Streik

Rechtlich handelt es sich bei Streiks des Airline-Personals nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Somit können Flugreisende bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro geltend machen, schreibt das Fluggastrechteportal Flightright.

Die Höhe der Entschädigung hängt laut EU-Fluggastrechte-Verordnung zudem von der Flugstrecke ab - unterschieden wird zwischen Kurz-Streckenflügen (bis 1500 Kilometern), Mittel-Streckenflügen und Lang-Streckenflügen (mehr als 3500 Kilometer).

Was tun, wenn es unterwegs zu Verspätungen oder Annullierungen kommt?

Am besten an den Schalter der Airline wenden - und direkt dort zunächst Leistungen einfordern, rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Dort bekommen gestrandete Reisende Auskunft, etwa über ein Hotel oder den nächstmöglichen Rückflug. Wichtig: Die Aussagen schriftlich bestätigen lassen.

Pauschalreise

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann sich an den Reiseveranstalter wenden - und hat je nach Fall meist noch weitergehende Rechte.

Wetter statt Streik

Wenn der Flug aus anderen Gründen, wie zum Beispiel Sturmböen, ausfällt, ist die Airline laut EVZ verpflichtet, in einem angemessenem Rahmen Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen - wie Hotelzimmer sowie Mahlzeiten. Die Airline muss auch in diesem Fall schnellstmöglich einen Alternativ-Flug anbieten oder das Ticket erstatten.

Die Airline reagiert nicht - was tun?

Wenn die Airline nicht für eine Unterkunft oder Mahlzeiten etwa in Form von Restaurant-Gutscheinen sorgt, können Reisende die Kosten dafür hinterher geltend machen. Wichtig ist laut EVZ dann aber, dass man alle Rechnungen aufbewahrt.

Und sollte sich die Airline nicht um die nächstmögliche Flug-Alternative kümmern, können Reisende selbst einen Rückflug buchen und sich die Kosten erstatten lassen. Allerdings sollten Reisende aufpassen, wenn sie den Flug vorsorglich selbst stornieren. Denn dann haben sie laut EVZ nicht die gleichen Rechte wie bei einer Annullierung seitens der Airline.

Schlichtungsstellen

Gibt es später Probleme etwa bei der Kostenübernahme, können Reisende sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Das EVZ hat dazu online eine Übersicht erstellt. Voraussetzung, um an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen: In der Regel müssen Reisende zuvor versucht haben, sich direkt mit dem Anbieter zu einigen.

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

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