Köln: Kein Schmerzensgeld für verletzten Hobbyfußballer nach starkem Schuss - nun liegt es an der Strafverfolgung!
In einer schockierenden Entscheidung hat das Kölner Amtsgericht einem verletzten Hobbyfußballer keine Entschädigung für seine Verletzungen zugesprochen. Der Spieler war bei einem Fußballspiel von einem starken Schuss getroffen worden und erlitt schwere Verletzungen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Spieler selbst ein erhöhtes Risiko eingegangen sei, indem er an dem Spiel teilgenommen habe. Nun liegt der Fall in den Händen der Strafverfolgung, die prüfen muss, ob gegen den Schützen ermittelt werden soll.
Kein Schmerzensgeld für verletzten Hobbytorwart nach starkem Schuss im Freundschaftsmatch
Das Landgericht Köln hat am Freitag entschieden, dass ein starker Schuss mit einem Ball beim Aufwärmen bei einem hobbymäßigen Fußballspiel als sozialübliches Verhalten zu werten ist. Die entsprechende Klage wurde abgewiesen.
Im konkreten Fall ging es um eine Fußballpartie unter Arbeitskollegen auf einem Kleinfeld in Köln im Juni 2021. Der Kläger war als Torwart, der Beklagte als Feldspieler aktiv. Beim Aufwärmen vor dem Spiel wurden dabei auch Bälle in Richtung Torwart geschossen.
Der Kläger behauptete, sein Arbeitskollege habe den Ball, wie zuvor angedroht, mit voller Wucht aus kurzer Distanz auf ihn geschossen. Dabei habe er sich eine bleibende Armverletzung zugezogen. Der Beklagte bestritt, dass es einen solchen Schuss gegeben habe. Insofern besteht aus Sicht des Beklagten kein Zusammenhang zwischen dem Fußballspiel und der Verletzung.
Zwar sah auch das Gericht den Zusammenhang nach der Beweisaufnahme für nicht nachgewiesen an. Darauf käme es aber letztlich auch gar nicht an, führte das Gericht weiter aus. Denn in jedem Fall müsse ein Hobbyfußballer, der als Torwart spiele, mit einem starken Schuss seiner Mitspieler rechnen.
Durch seine Teilnahme an dem Spiel habe der Kläger zudem stillschweigend in etwaige sporttypische Verletzungen eingewilligt, weshalb auch kein rechtswidriges Verhalten des Beklagten in Frage komme.
Der Hobbytorwart hatte wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter anderem auf Schmerzensgeld in Höhe von 12.500 Euro geklagt. Das Urteil wurde bereits im November verkündet. Es ist inzwischen bereits rechtskräftig.
Das Gericht erkannte an, dass ein starker Schuss bei einem hobbymäßigen Fußballspiel als sozialübliches Verhalten zu werten ist. Daher sei keine Entschädigung für den verletzten Torwart zu zahlen.
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