Einen Streit losgetreten: Gespräch mit Schulleiterin in Chatgruppe verbreitet

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Einen Streit losgetreten: Gespräch mit Schulleiterin in Chatgruppe verbreitet

In den letzten Tagen hat ein aufsehenerregendes Ereignis in der Schullandschaft für große Aufregung gesorgt. Ein vertrauliches Gespräch zwischen einer Schulleiterin und einem Lehrer wurde in einer Chatgruppe geteilt und hat damit einen Streit ausgelöst, der nun landesweit diskutiert wird. Die Frage, wie ein solches Vertrauensbruch möglich war, steht im Mittelpunkt der Debatte. Wir haben uns mit der Schulleiterin getroffen, um mehr über den Hintergrund des Streits zu erfahren und um ihre Sichtweise auf das Geschehen zu hören.

Streit ausgetragen: Gespräch mit Schulleiterin in Chatgruppe verbreitet

Streit ausgetragen: Gespräch mit Schulleiterin in Chatgruppe verbreitet

Ein Amtsrichter hat am Montag die Geldstrafe für eine 42-jährige Mutter deutlich reduziert. Sie hatte ein Telefonat mit der Leiterin einer Schule heimlich aufgenommen und anschließend in einer Eltern-Chatgruppe veröffentlicht.

Zunächst war sie wegen dieser Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes mit 1500 Euro Strafe belegt worden. Dagegen protestierte die Mutter erfolgreich. In der Verhandlung und nach der Aussage der 42-Jährigen hat der Richter die Strafe auf jetzt 300 Euro gesenkt.

Laut Version der Anklage soll sich die Aktion der Mutter um ein „tatsächlich nie stattgefundenes Gewaltdelikt“ an dieser Schule gedreht haben. Im Prozess hieß es jetzt aber, dass ein Kind in einer Nachmittagsbetreuung und außerhalb des Schulgeländes ein anderes Kind mit einem Messer oberflächlich verletzt haben soll.

Damals kochte die Gerüchteküche unter Schülern und Eltern regelrecht über. Die Angeklagte rief daher bei der Schulleiterin an, nahm einen Großteil dieses Gespräches heimlich auf und hat das Telefonat unerlaubt über eine Chatgruppe an andere Eltern weitergeleitet.

Keinerlei Schuldbewusstsein“ wegen heimlicher Aufnahme Die Angeklagte habe damals „keinerlei Schuldbewusstsein“ gehabt, so ihr Anwalt: „Sie hat sich nicht den Hauch eines Gedankens gemacht, dass sie das nicht darf.“

Immerhin seien Eltern damals sehr besorgt gewesen, „weil sie von der Schule keine Infos bekamen“, so der Anwalt weiter.

Die Angeklagte bekräftigte: „Ich dachte, das machste mal, das war aus dem Affekt heraus. Bevor da noch mal 30 Leute bei der Schulleiterin anrufen“, habe die Mutter also ihr heimlich aufgezeichnetes Telefonat schnell in der Elterngruppe weitergereicht. „Dass da Ruhe reinkommt“, fügte die 42-Jährige hinzu.

Schließlich hätte die Schulleitung bei einem ernst zu nehmenden Vorfall ja auch eine Meldepflicht gehabt. Im Ergebnis ist der Schuldspruch gegen die geständige Mutter allerdings bestätigt worden.

Nur die Höhe der Strafe hat der Richter von ursprünglich 30 Tagessätzen zu je 50 Euro jetzt reduziert auf 15 Tagessätze zu je 20 Euro. Statt 1500 Euro muss die Mutter für ihre Aktion jetzt also nur noch ein Fünftel davon zahlen.

Die Staatsanwältin hatte für eine Strafe von 600 Euro plädiert.

Martin Müller

Ich bin Martin, Redakteur bei der Website Haren Suche. Als Autor für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen liegt mein Fokus darauf, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Leidenschaft für Journalismus treibt mich an, fundierte und relevante Informationen für unsere Leser bereitzustellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung zu leisten.

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