„Panama-Papier-Prozess: Angeklagte im Finanz-Skandal freigesprochen“
In einem spektakulären Urteil hat das Gericht in München die angeklagten Verantwortlichen im Zusammenhang mit dem Panama-Papier-Skandal von den Vorwürfen Steuerhinterziehung und Geldwäsche freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagten beschuldigt, Millionen von Euros illegal auf ausländischen Konten versteckt zu haben. Doch die Richter sahen keine ausreichenden Beweise für die Schuld der Angeklagten und sprachen sie frei. Das Urteil wirft Fragen nach der Effektivität der deutschen Justiz bei der Verfolgung von Finanzdelikten auf.
Freispruch für Angeklagte im PanamaPapierSkandal: Beweise nicht nachvollziehbar
Acht Jahre nach der Enthüllung des weltweiten Finanzskandals der Panama Papers sind die 28 Angeklagten überraschend freigesprochen worden, darunter der deutschstämmige Anwalt Jürgen Mossack. Das teilte das Gericht in Panama-Stadt am Freitag mit.
Zudem verfügte die zuständige Richterin Baloísa Marquínez die Einstellung des Strafverfahrens gegen den inzwischen verstorbenen Ramón Fonseca Mora.
Bei der Sammlung von Beweisen aus den Servern der inzwischen abgewickelten Kanzlei Mossack Fonseca sei die Beweismittelkette nicht nachvollziehbar gewesen. Die übrigen Beweise seien darüber hinaus nicht ausreichend und schlüssig gewesen, urteilte die Richterin.
Hintergrund
Den Angeklagten war Geldwäsche durch die Gründung von 215 000 Briefkastenfirmen in Steueroasen vorgeworfen, in denen Politiker, Prominente und Sportler ihr Vermögen verschleiert haben sollen.
Im Frühjahr 2016 hatten die Süddeutsche Zeitung und weitere Medien des Netzwerks investigativer Journalisten (ICIJ) die Geschäfte der in Panama gegründeten Briefkastenfirmen offengelegt. Durch ein riesiges Datenleck waren der Zeitung 11,5 Millionen Dokumente zugespielt worden.
Fast 400 Reporter aus mehr als 80 Ländern beteiligten sich an den Recherchen.
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