Wülfrather erhält fünf Monate Haftentlassung weniger als im ersten Verfahren
In einem Revisionsverfahren hat das Gericht in Wülfrath eine Haftentlassung von fünf Monaten moins als im ersten Verfahren beschlossen. Der Betroffene hatte sich erfolgreich gegen das ursprüngliche Urteil gewendet und erreichte damit eine Verringerung seiner Strafe. Im ersten Verfahren war der Angeklagte zu einer längeren Haftstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung des Gerichts wird als Sieg für den Angeklagten und seine Verteidigung angesehen. Die genauen Umstände des Falles sind jedoch noch immer nicht öffentlich bekannt. Der Fall bleibt weiterhin im Fokus der Öffentlichkeit.
Wülfrather erhält Strafmilderung: Haftstrafe um fünf Monate reduziert
Im Dezember 2022 hatte der 51-Jährige vor seiner Wohnung in der Nordstraße gestanden und mit einer Schreckschusspistole in die Luft geschossen. Als die Polizei anrückte, war der Angeklagte den Beamten mit einer Tüte in der Hand in die Arme gelaufen. Der Inhalt: Mehrere hundert Ecstasy-Pillen.
Aufgrund der Gefahrenlage war der Mann noch im Hausflur überwältigt und zur Wache gebracht worden. In seiner Wohnung wurde später noch Cannabis gefunden. Der 51-Jährige wurde wegen des Erwerbs und des Besitzes von Betäubungsmitteln im Dezember 2023 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Nun saß er erneut auf der Anklagebank: Zwischen dem Urteil von damals und der Neuauflage des Prozesses ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft getreten. Und weil damals Cannabis gefunden wurde – wenn auch nur in geringen Mengen – hat der Bundesgerichtshof die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht in Wuppertal zurückverwiesen.
Die Gerichte ächzen unter der Verfahrensflut: Alles, was noch nicht vollstreckt ist, kommt nun erneut aufs Tapet. Für den Wülfrather ging die Sache am Ende erfreulich aus: Der Vorsitzende Richter verhängte zwei Jahre und zehn Monate Haft - also fünf Monate weniger als zuvor.
Nach seiner Entlassung, so sagte der Angeklagte, will er sein Leben wieder in den Griff bekommen. Das war inmitten einer Ehekrise und nach dem Tod des Vaters „aus dem Ruder gelaufen“, der 51-Jährige war aus einem bürgerlichen Leben in die Drogensucht abgeglitten.
Der Versuch, sich „aus dem Loch“ zu befreien, war gescheitert. Er habe sich an die Caritas-Suchtberatung gewandt, eine Entgiftung gemacht und eine Therapie erfolgreich abgeschlossen. Beinahe hatte es so ausgesehen, als würden sich die Dinge wieder zum Guten wenden – und dann folgte dennoch ein weiterer Absturz.
Zuletzt habe er zwei Flaschen Schnaps am Tag getrunken, die Amphetamine habe er teils selbst konsumiert und auch an Bekannte verkauft.
Die Pistole, mit der er im Dezember vor seinem Wohnhaus in die Luft geschossen hatte, handelte es sich um eine Schreckschusspistole. Eine Nachbarin hatte die Polizei alarmiert, dort hatte man den Angeklagten schon „auf dem Schirm“, nachdem er zuvor seinen Rucksack mit Ecstasy-Tabletten an einer Tankstelle vergessen hatte.
Der 51-Jährige war einschlägig vorbestraft, er stand unter laufender Bewährung.
Schreibe einen Kommentar