Explosions von Pager: Was sagen Völkerrechtler zu Angriffen im Libanon

Index

Explosions von Pager: Was sagen Völkerrechtler zu Angriffen im Libanon

In der jüngsten Vergangenheit haben Explosionen von Pager im Libanon für weitreichende Zerstörungen und Verlust von Menschenleben gesorgt. Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie die Völkerrechtsgemeinschaft auf diese militärischen Aktionen reagiert. Experten für Völkerrecht haben begonnen, die Rechtslage zu analysieren und die möglichen Konsequenzen für die internationale Gemeinschaft zu diskutieren. In diesem Artikel werden wir die Aussagen von Völkerrechtlern zu den Angriffen im Libanon näher betrachten und versuchen, die Folgen für die regionale Sicherheit einzuschätzen.

Völkerrechtler warnen vor Kriegsverbrechen: Israel soll Sprengfallen im Libanon eingesetzt haben

Die gleichzeitigen Pager- und Funkgeräte-Explosionen im Libanon deuten auf einen gezielten Anschlag hin. Dahinter wird Israel vermutet. Für Völkerrechtler Andrew Clapham von der Genfer Universität Graduate Institute gibt es keinen Zweifel, dass dieser Angriff gegen das internationale Recht verstößt. Er nannte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur Kriegsverbrechen.

Explosions von Pager: Israel verdächtigt, im Libanon Sprengfallen eingesetzt zu haben

Explosions von Pager: Israel verdächtigt, im Libanon Sprengfallen eingesetzt zu haben

Clapham verwies auf einen internationalen Vertrag, der es verbietet, Sprengfallen - also an sich harmlose Objekte, die als Waffe präpariert sind - einzusetzen. Israel ist Mitglied des Vertrags „Protokoll über Verbote oder Beschränkungen des Einsatzes von Minen, Sprengfallen oder andere Vorrichtungen“. Es handelt sich um das zweite Protokoll zur UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW). In dem Text heißt es: „Es ist unter allen Umständen verboten, Waffen, auf die dieser Artikel Anwendung findet, entweder zum Angriff, zur Verteidigung oder als Vergeltungsmaßnahme gegen die Zivilbevölkerung als solche oder gegen einzelne Zivilpersonen zu richten.“

Unabhängig davon würde der Einsatz solcher Waffen auch gegen die Genfer Konventionen verstoßen, sagte Clapham. Sie bilden den Kern des humanitären Völkerrechts und sollen Personen schützen, die sich nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen beteiligen.

Die Pager oder Funkgeräte explodierten bei zahlreichen Menschen. Kriegsverbrechen würde es sein, wenn diese Sprengfallen gegen Diplomaten, Journalisten oder Politiker, oder Leute, die keine Kämpfer sind, eingesetzt wurden. „Es war auch vorhersehbar, dass bei solchen Explosionen Unbeteiligte zu Schaden kommen“, sagte Clapham. „Der militärische Nutzen steht damit in keinem Verhältnis zum möglichen zivilen Schaden.“

Thomas Burri, Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität St. Gallen in der Schweiz, hingegen äußerte Zweifel an der Klarheit der Lage. Gewalt war zielgerichtet, wenn die Pager und Funkgeräte tatsächlich nur Angehörigen der Hisbollah gehörten. In bewaffneten Konflikten müsse bei Angriffen immer die Verhältnismäßigkeit und die Notwendigkeit geprüft werden.

Burri sagte, dass nach seiner Einschätzung das anwendbare humanitäre Völkerrecht auch einen gewissen, wenn auch beschränkten, Spielraum für den Einsatz von „booby-traps“, also von Sprengfallen, zulasse. Deshalb sei nicht so klar, ob die Verwendung in diesem Fall rechtswidrig war.

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up