Urteil in Köln: Ex-Freundin verurteilt wegen Säureattacke auf Ex-Partner – zehn Jahre Haft

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Urteil in Köln: Ex-Freundin verurteilt wegen Säureattacke auf Ex-Partner – zehn Jahre Haft

In einem sensationellen Urteil hat das Landgericht Köln eine 27-jährige Frau wegen einer Säureattacke auf ihren Ex-Partner zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Frau hatte ihrem ehemaligen Freund im Juli 2020 Schwefelsäure ins Gesicht geschüttet, als er sich auf dem Weg zur Arbeit befand. Der Mann erlitt schnellere Verbrennungen und musste anschließend mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich lebenslange Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf fünf Jahre Haft wegen Notwehr. Das Gericht sah es jedoch als vorsätzlichen Angriff an und verhängte die höchste Strafe.

Ex-Freund verurteilt wegen Säureattacke auf Ex-Partnerin zu zehn Jahren Haft

Das Kölner Landgericht hat einen 44-jährigen Mann wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte im Februar dieses Jahres seine Ex-Partnerin mit industriellen Rohrreiniger mit 96-prozentiger Schwefelsäure übergossen und ihr damit schwere Verätzungen zweiten und dritten Grades zugefügt.

Ein abscheulicher Angriff

Ein abscheulicher Angriff

„Wir haben es hier mit einer abscheulichen Tat zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der Fall habe „die Bahnen dessen, was man sonst so hier erlebt, deutlich verlassen“. Das Opfer hatte unvorstellbare Schmerzen, schrie und begann, sich die Kleidung vom Leib zu ziehen, nachdem der Angeklagte ihr die Säure über den Kopf geschüttet hatte.

Hintergrund der Tat

Der Hintergrund der Tat war die Trennung der Frau von dem Mann im Sommer 2023, nachdem sie von seiner Heroinsucht erfahren hatte. Mit der Trennung hatte sie den Mann auch ihrer Wohnung verwiesen, woraufhin dieser zunächst die Bundesrepublik verlassen hatte. Ab Herbst 2023 hatte der Moldawier dann Drohungen an die Frau und deren Mutter per Chat-Nachrichten geschickt, weil er die Trennung als Kränkung empfunden hatte. Darin hatte er auch einen Angriff mit Säure angekündigt.

Schadenersatz für das Opfer

Das Gericht sprach der 41 Jahre alten Frau, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, 250.000 Euro Schadenersatz zu. Der Vorsitzende Richter sagte, dass das Opfer in der nichtöffentlichen Sitzung Eindruck gemacht habe. „Wir hoffen, dass sie den Lebensmut nicht verlieren“, sagte er. Der Auftritt der 41-Jährigen habe beim Gericht die „Hoffnung genährt, dass Sie das verkraften“.

Revision angekündigt

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 44-Jährigen kündigte an, Revision einzulegen. Die Strafforderung der Staatsanwaltschaft von acht Jahren Haft wurde von dem Gericht deutlich übertroffen.

Martin Schmid

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