Krefelder Raser verliert Führerschein trotz Anwaltsmanövern

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Krefelder Raser verliert Führerschein trotz Anwaltsmanövern

In einer spektakulären Entscheidung hat das Amtsgericht Krefeld einem Raser den Führerschein entzogen. Der 28-jährige Fahrer aus Krefeld war im vergangenen Jahr mit seinem Auto mit einer Geschwindigkeit von über 200 km/h auf der Autobahn 57 unterwegs. Trotz der Intervention seines Anwalts, der versuchte, die Strafe zu mildern, befand das Gericht den Fahrer für schuldig und entzog ihm den Führerschein für einen Zeitraum von vier Monaten. Dieser Fall zeigt erneut, dass die Gerichte in Deutschland bei Raserdelikten hart durchgreifen und dass die Teilnahme am Straßenverkehr eine hohe Verantwortung mit sich bringt.

Krefelder Raser verliert Führerschein trotz Anwaltsmanövern

Vor dem Amtsgericht in Geldern musste ein 29-jähriger Autofahrer aus Krefeld seine Strafe für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen entgegennehmen. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt und verlor seinen Führerschein für 15 Monate.

Flucht vor der Polizei bis in die Niederlande

Flucht vor der Polizei bis in die Niederlande

Der 29-Jährige soll am 4. November 2023 gegen 23 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit auf der B9 bei Kerken unterwegs gewesen sein. Als ein Polizist in einem zivilen Einsatzfahrzeug den Raser anhalten wollte, ignorierte dieser die Anhaltezeichen und flüchtete mit bis zu 200 km/h über die Kempener Landstraße und die A40 bis in die Niederlande.

Die Aussage des Polizisten war ein wichtiger Teil des Urteils. Er erkannte den Angeklagten zweifellos während der Verfolgungsjagd und identifizierte ihn eindeutig, als er sich für kurze Zeit neben das Fahrzeug des Krefelders setzen und einen Blick durch die Scheibe werfen konnte.

Raser-Prozess in Geldern

Raser-Prozess in Geldern

Der Verteidiger des Angeklagten warf dem Polizisten vor, seine Aussage sei schwammig und er sei nur deshalb glaubwürdig, weil er Polizist sei. Der Rechtsanwalt stellte auch zahlreiche Beweisanträge zur Entlastung seines Klienten, die allesamt von der Richterin abgelehnt wurden.

Die Richterin blieb mit ihrem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro und ein Fahrverbot von 18 Monaten gefordert hatte.

Ein Handyfoto als Ass im Ärmel sollte als letzter Entlastungs-Versuch des Verteidigers dienen. Ein Foto auf dem Handy des Angeklagten sollte ihn am Tatabend um 23.22 Uhr beim Aufbauen von Möbel in der Wohnung eines Freundes zeigen. Der Zeitstempel des Fotos würde das Alibi des Angeklagten belegen. Die Staatsanwältin kritisierte jedoch, dass selbst ein 14-jähriges Mädchen ein solches Bild nachträglich bearbeiten könnte.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

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