Björn Höcke: Staatsanwaltschaft beantragt Freiheitsstrafe auf Bewährung

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Björn Höcke: Staatsanwaltschaft beantragt Freiheitsstrafe auf Bewährung

In einem aufsehenerregenden Verfahren hat die Staatsanwaltschaft in Erfurt einen Antrag auf Freiheitsstrafe auf Bewährung für den rechtsextremen Politiker Björn Höcke gestellt. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag soll sich nach Ansicht der Anklagebehörde der Volksverhetzung schuldig gemacht haben. Höcke war im Zentrum einer kontroversen Debatte, nachdem er in einer Rede im Jahr 2017 die Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus in Berlin als Denkmal der Schande bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, was ein bedeutendes Signal in der politischen Debatte um die Grenzen der Meinungsfreiheit setzen würde.

Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe auf Bewährung für Björn Höcke wegen NS-Parole

Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe auf Bewährung für Björn Höcke wegen NS-Parole

Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert.

Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte am Montag in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt werden soll. Die Staatsanwaltschaft forderte außerdem, dem Vorsitzenden des vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald, zahlen.

Björn Höcke habe sich der Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Bernzen. Im Anschluss sollte die Verteidigung plädieren, noch am Montag wurde ein Urteil erwartet.

Höcke wird vorgeworfen, im Dezember bei einer Parteiveranstaltung im thüringischen Gera eine verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) benutzt beziehungsweise das Publikum dazu animiert zu haben, den Spruch „Alles für Deutschland“ zu vervollständigen.

In einem ähnlich gelagerten Fall verurteilte das Landgericht Halle den 52-Jährigen bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ebenfalls die SA-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Höcke selbst bestritt eine strafrechtliche Relevanz seiner Äußerungen und stellte diese wiederholt als Banalität dar. Er bezeichnete das Verfahren gegen ihn als „Farce“ und hält sich für „völlig unschuldig“.

Jürgen Schneider

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