Presseverein kritisiert die Rheinische Post und weitere Medien wegen Überschrift
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) hat in einer aktuellen Pressemitteilung seine Kritik an der Rheinischen Post und weiteren Medien bekannt gegeben. Der Grund für diese Kritik ist die Verwendung von suggestiven Überschriften, die nach Meinung des VDZ die journalistische Sorgfalt vermissen lassen. Laut des Verbandes seien diese Überschriften geeignet, die Öffentlichkeit zu irreführen und damit die Glaubwürdigkeit der Medien zu untergraben. Der VDZ fordert die betroffenen Medien auf, ihre journalistischen Standards zu überprüfen und die Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit wahrzunehmen.
Pressverein kritisiert Rheinische Post und weitere Medien wegen Falschberichterstattung
Der Presserat hat die Online-Ausgabe der Rheinischen Post sowie weitere Medien wegen falscher Berichterstattung über eine Entscheidung des Landgerichts München gerügt.
Das Gericht hatte bei der Klimaschutzgruppe Letzte Generation den Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung als gegeben angesehen. In den gerügten Beiträgen hieß es jedoch, das Gericht habe die Gruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft.
Laut Presserat geht diese Darstellung weit über den tatsächlichen Inhalt des Urteils hinaus und ist mit der journalistischen Sorgfaltspflicht nicht vereinbar. Die Meldung stammte von der Nachrichtenagentur AFP.
Neben der Rheinischen Post wurden auch die Springer-Titel bz-berlin.de, bild.de und welt.de sowie die Online-Ausgaben der Sächsischen Zeitung und – in einer früheren Entscheidung – der Zeit gerügt.
Die Zeit verteidigte ihre Überschrift und erklärte, dass die Rüge für ungerechtfertigt sei und die Überschrift rechtmäßig sei. Der Presserat rügte jedoch nur die Überschrift, der Text selbst sei nicht beanstandet worden. Dies gilt auch für die Rheinische Post.
Der Presserat dient der freiwilligen Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland und tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse ein.
Zu den Plenumsmitgliedern gehört auch der Chefredakteur der Rheinischen Post, Moritz Döbler. Der Pressekodex des Presserats schreibt die Veröffentlichung von Rügen vor, um den Leser über den Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung zu informieren und ihn über den verletzten publizistischen Grundsatz zu unterrichten.
Der Presserat hat in seinen aktuellen Entscheidungen insgesamt 18 weitere Rügen wegen anderer Sachverhalte ausgesprochen, unter anderem wegen Verstößen gegen den Opferschutz und diversen Fällen von Schleichwerbung.
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