Urhalt: AfD-Politiker Björn Höcke wird wegen NS-Parole bestraft
In einem landesweiten Skandal hat das Amtsgericht Erfurt entschieden, dass der AfD-Politiker Björn Höcke wegen einer NS-Parole zu einer Geldstrafe von 4.400 Euro verurteilt wird. Der rechtsextreme Politiker hatte in einer Rede im Jahr 2017 den Bundesverdienstorden als Versöhnungsorden bezeichnet und damit die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnt. Die Richter sahen in dieser Äußerung eine Verherrlichung des Nationalsozialismus und damit eine Verletzung des § 86a StGB. Diese Entscheidung wird als Schlag ins Gesicht für die AfD und ihre Anhänger wahrgenommen.
Urhalt: AfD-Chef Björn Höcke wegen NS-Parole erneut bestraft
Zum zweiten Mal steht Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Zum zweiten Mal beteuert er vehement und mit vielen Worten seine Unschuld. Durchsetzen kann sich der 52-Jährige nicht. Das Landgericht Halle verurteilt ihn erneut zu einer Geldstrafe.
Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen soll Höcke 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen. Seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Revision einlegen. Sie hatten einen Freispruch gefordert.
Höcke verurteilt: AfD-Chef muss Geldstrafe zahlen für Verwendung von Nazi-Parole
Das Landgericht Halle hat Björn Höcke erneut zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendete. Der AfD-Chef muss 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen.
Höcke hatte die Parole Alles für Deutschland bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera verwendet, vor rund 350 Menschen. Der Politiker sprach dabei die ersten beiden Worte aus - das Publikum ergänzte das dritte Wort.
Gericht verurteilt AfD-Chef Björn Höcke erneut wegen Verwendung von Nazi-Parole
Das Landgericht Halle hat Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendete. Der AfD-Chef muss 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen.
Der Vorsitzende Richter Jan Stengel wies Vorhaltungen von Höcke zurück, dass dieser das Opfer einer politischen Justiz werde. Der Richter sagte, er überprüfe seit mehr als 30 Jahren alte DDR-Urteile auf Rechtsstaatswidrigkeit.
Höcke hatte in seinem mehr als halbstündigen Schlusswort gesagt, dass es sein subjektives Gefühl sei, dass er mundtot gemacht werden solle.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage gefordert. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10 000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen.
Der Verteidiger Florian Gempe betonte, Höcke habe an der bestimmten Stelle abgebrochen und die Formel gerade nicht ausgesprochen, um eine Strafbarkeit zu vermeiden. Er sprach von einem ungewollten Zuruf des Publikums.
Das ist nicht der erste Prozess gegen Höcke. Im Mai war er bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden, weil er die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt hatte.
Für Höcke ist der zweite Prozess in Halle noch nicht der letzte. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen.
Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
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