Experte für Versicherungen aus Wermelskirchen teilt Tipps für den Herbst

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Experte für Versicherungen aus Wermelskirchen teilt Tipps für den Herbst

Der Herbst ist da und mit ihm kommen nicht nur die bekannten Stürme und Regenfälle, sondern auch eine Reihe von Risiken, die sich auf Ihre Versicherungen auswirken können. Um Ihnen bei der Vorbereitung auf die kommenden Monate zu helfen, teilt ein Experte für Versicherungen aus Wermelskirchen wertvolle Tipps für den Herbst. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ihr Zuhause und Ihre Familie vor den Gefahren des Herbstes schützen können und wie Sie Ihre Versicherungen optimal an die Bedingungen des Herbstes anpassen können.

Experte teilt Tipps für den Herbst: So schützen Sie Ihr Auto vor Schäden

Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter und goldenes Sonnenlicht, sondern auch potenzielle Gefahren für geparkte Autos. Herabfallende Baumfrüchte wie Kastanien, Eicheln oder Äpfel können unliebsame Überraschungen in Form von Dellen und Kratzern auf dem Autoblech hinterlassen. Teure Reparaturen ganzer Autodächer sowie Motor- und Heckhauben sind die Folge.

Wie viel zahlt die Versicherung?

Wie viel zahlt die Versicherung?

Wenn das Auto derart geschädigt worden ist, fragen sich Fahrzeughalter, ob die eigene Kfz-Versicherung dafür aufkommt. „Hier kommt nur die Vollkasko-Versicherung in Betracht“, sagt der Wermelskirchener Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Denn nur sie reguliert uneingeschränkt Eigenschäden. Allerdings ist das mit einer Rabattrückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verbunden. Dies erhöht dann die Vollkasko-Prämien, was langfristig doch teurer werden kann.“

Wer lediglich eine Teilkasko-Versicherung hat, erhält eine Entschädigung nur, wenn beispielsweise ein Sturmereignis, definiert ab Windstärke Acht, die Kastanien, Eicheln etc. vom Baum gerissen hat. „Weil hierbei aber keine Rückstufung erfolgt, schauen Versicherer bei diesen Schäden sehr genau hin“, erläutert Lothar Weber: „Auf jeden Fall sollte so gut wie möglich dokumentiert werden, dass die Schäden tatsächlich während des Sturmereignisses entstanden sind. Gelingt das nicht, kann das leicht zu einer Ablehnung der Versicherung führen.“

Tips für die Autofahrer

Autofahrer seien daher in diesen Zeiten gut beraten, ihren Parkplatz gut auszuwählen und große Kastanien- oder Eichenbäume zu meiden. Wenn möglich, sollte das Auto in der Garage, unter einer Überdachung oder im Parkhaus abgestellt werden.

Gerichtsklagen sollten Autobesitzer auch absehen, meint der BVK-Sprecher des Bezirks Bergisch Land. Denn weder Immobilienbesitzer noch die Kommunen seien verpflichtet, vor fallenden Früchten zu warnen bzw. Schadenersatz zu leisten. „Bisher bewerteten die Gerichte solche Schadensfälle zum ‚allgemeinen Lebensrisiko‘. Das heißt: Autofahrer müssen solche Ereignisse vorhersehen und tragen selbst die Verantwortung für ihren unbeschädigten Pkw“, stellt Lothar Weber dar.

Schäden durch fallende Früchte wie Kastanien oder Eicheln gelten als allgemeines Lebensrisiko, was bedeutet: Weder Städte noch private Baumeigentümer sind verantwortlich, wenn beispielsweise Kastanien von einem Baum auf ein Fahrzeug fallen. Dies bestätigte unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (9 U 219 / 08). Auch die Notwendigkeit von Warnschildern wurde durch ein Urteil des Landgerichts Aachen (4 O 350 / 02) ausgeschlossen. Fahrzeugbesitzer sollten sich bewusst sein, dass das Parken unter Kastanienbäumen auf eigenes Risiko geschieht.

Andreas Bauer

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