Urteil in Hamm: Hitlergruß auch mit linker Arm strafbar

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Urteil in Hamm: Hitlergruß auch mit linker Arm strafbar

In einem grundsätzlichen Urteil hat das Landgericht Hamm entschieden, dass der Hitlergruß auch dann strafbar ist, wenn er mit der linken Arm ausgeführt wird. Bislang galt die Ansicht, dass nur der Hitlergruß mit der rechten Arm unter das Verbotsgesetz fällt. Das Gericht hat nun klargestellt, dass die politische Gesinnung und die Absicht, die hinter der Geste steckt, entscheidend sind, nicht die Art und Weise, wie die Geste ausgeführt wird. Dieses Urteil hat weite Auswirkungen auf die strafrechtliche Verfolgung von rechtsextremen Aktivitäten in Deutschland.

Urteil in Hamm: Hitlergruß auch mit linker Arm strafbar

Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat die Verurteilung eines 51-jährigen Mannes aus Bremen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bestätigt. Der Mann hatte im Jahr 2022 am Rande eines G-7-Treffens in Münster zweimal mit dem linken Arm die als Hitlergruß bekannte Geste gezeigt.

Laut Gerichtsangaben war der Angeklagte zuvor mit Demonstranten aus dem linken Spektrum aneinandergeraten und hatte sie mit dem Hitlergruß provozieren wollen. Vor dem Landgericht Münster räumte der Mann ein, gewusst zu haben, dass der Hitlergruß mit dem rechten Arm strafbar ist. Er habe die anderen Personen provozieren wollen, was eine Dummheit gewesen sei. Er habe aber absichtlich den linken Arm benutzt, weil das seiner Ansicht nach nicht verboten sei.

Hitlergruß mit linker Arm: OLG Hamm bestätigt Verurteilung zu Geldstrafe

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Das Landgericht Münster verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Es kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte es mindestens für möglich hielt, dass es sich bei seiner Geste um ein verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handelte.

Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten verwarf das Oberlandesgericht nun als unbegründet. Der zuständige Strafsenat befand, dass bereits das Bundesverfassungsgericht und andere Obergerichte entschieden haben, dass auch der mit dem linken Arm ausgeführte Hitlergruß die Verwendung einer verbotenen nationalsozialistischen Grußform darstellt.

Das Verbot solle verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder einbürgert. Das Verbot soll grundsätzlich verhindern, dass diese Kennzeichen wieder in das politische Leben in Deutschland aufgenommen werden, damit eine Gewöhnung an diese nicht eintrete. Sie seien kein hinzunehmendes Mittel der politischen Auseinandersetzung.

Der Beschluss erging bereits in der vergangenen Woche.

Hans Schäfer

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