Strafverfahren wegen Vergewaltigung in Düsseldorf: Zeugenaussagen widersprechen sich

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Strafverfahren wegen Vergewaltigung in Düsseldorf: Zeugenaussagen widersprechen sich

In dem Strafverfahren wegen Vergewaltigung in Düsseldorf hat sich ein wichtiges Detail herausgestellt: Die Zeugenaussagen widersprechen sich. Die Staatsanwaltschaft hatte bislang gehofft, dass die Aussagen der Zeugen ein klares Bild des Verlaufs der Tat ermöglichen würden. Doch nun müssen die Ermittler feststellen, dass die Aussagen der einzelnen Zeugen widersprüchlich sind. Dies könnte zu Schwierigkeiten bei der Beweisführung führen. Die Verteidigung des Angeklagten könnte versuchen, diese Widersprüche auszunutzen, um die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Frage zu stellen. Die nächsten Tage werden zeigen, wie sich das Verfahren entwickelt.

Widersprüchliche Aussagen in Strafverfahren: Zeugen erzählen unterschiedliche Versionen

Widersprüchliche Aussagen in Strafverfahren: Zeugen erzählen unterschiedliche Versionen

Ein Tag, zwei Versionen – was am 11. Juni 2022 in einer Düsseldorfer Wohnung geschah, beschäftigt derzeit das Landgericht. Eine 53-Jährige wirft ihrem Ex-Partner vor, sie mehrfach vergewaltigt zu haben, unter anderem an diesem Abend vor den Augen seines dreijährigen Sohnes.

Der 18 Jahre alte Sohn des Angeklagten wurde am Montag auf Wunsch der Verteidigung ins Landgericht geladen. Er hätte die Aussage verweigern können, darauf wies der Richter ihn hin. „Ich will die Wahrheit erzählen“, sagte der junge Mann.

Er schilderte, wie sein Vater ihn und seinen jüngeren Bruder am Morgen des 11. Juni 2022 abgeholt habe, um dessen neue Freundin kennenzulernen. „Aber sie kam nicht“, sagte der 18-Jährige vor Gericht. Also hätten der Vater und seine zwei Söhne den Tag mit Basketballspielen verbracht, später Essen bestellt und eine Serie geguckt. Erst am späten Abend habe die neue Partnerin an der Tür geklingelt.

Von einem Streit oder einem Übergriff habe der Sohn aber nichts mitbekommen. Beim Frühstück am nächsten Morgen sei die heute 53-Jährige nicht mehr da gewesen.

„Er musste immer bekommen, was er wollte“ – so beschrieb der 18-Jährige das Verhalten seines Vaters.

Die Anwältin der Betroffenen zeigte Zweifel an den Angaben. Auf mehrere Nachfragen antwortete er schließlich: Er sei sich nicht sicher, die Uhrzeiten seien geschätzt. Mit seinem Vater habe er aber nicht über die Aussage gesprochen, beteuerte der 18-Jährige.

Eine Freundin der Betroffenen hingegen bestätigte die gegenteilige Version. Sie war zwar an dem Tag im Juni nicht dabei, hatte aber Bilder per Whatsapp zugeschickt bekommen, die das Gericht in Augenschein nahm.

So hatte die 53-Jährige am Mittag geschrieben: „Jetzt sind alle Jungs bei mir“. Fotos von dem Tag zeigen die Söhne und den Angeklagten in der damaligen Wohnung der Betroffenen.

Am nächsten Morgen berichtete die 53-Jährige in dem Chat sofort von der sexuellen Gewalt, die sie in der Nacht erlebt haben will.

Der 45-Jährige soll seine Partnerin vor den Augen seines Sohnes vergewaltigt haben. Sie wirft ihm vor, sie mehrfach gegen ihren Willen zum Analverkehr gezwungen und vergewaltigt zu haben.

Der Angeklagte leugnet die Vorwürfe. Der Sex mit seiner Ex-Partnerin, die als Nebenklägerin auftritt, sei immer einvernehmlich gewesen. Stattdessen habe sie ihn an den fraglichen Abenden versetzt und sexuell bedrängt.

Er soll zu dieser Zeit unter Erektionsproblemen gelitten und die Beziehung schließlich beendet haben. Die Wahrheit bleibt unklar.

Jürgen Schneider

Als Experte für die Seite Haren Suche schreibe ich regelmäßig Artikel für die Nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Mein Name ist Jürgen und ich liefere stets die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine jahrelange Erfahrung im Journalismus ermöglicht es mir, fundierte und gut recherchierte Inhalte zu präsentieren, die Leserinnen und Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner Leidenschaft für die Wahrheit und einem Blick für die Details strebe ich danach, die Leserschaft stets bestmöglich zu informieren.

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