Köln: Belästigung im Kölner Schwimmbad – Strafverfahren eingestellt

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Köln: Belästigung im Kölner Schwimmbad – Strafverfahren eingestellt

Im Zusammenhang mit Vorfällen von Belästigung in einem Kölner Schwimmbad hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten eingestellt. Laut Polizeibericht sollen sich die Belästigungen im Sommer letzten Jahres ereignet haben. Der Beschuldigte, ein 23-Jähriger, soll mehrere Frauen in dem Bad sexuell belästigt haben. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass die Beweise nicht ausreichten, um eine Verurteilung zu begründen. Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, wird nun von Seiten der Opfer und von Frauenrechtsorganisationen kritisiert.

Strafverfahren gegen 17-Jährigen im Kölner Schwimmbad wegen sexueller Belästigung eingestellt

Strafverfahren gegen 17-Jährigen im Kölner Schwimmbad wegen sexueller Belästigung eingestellt

Das Amtsgericht Köln hat ein Verfahren gegen einen 17-jährigen Jugendlichen vorläufig eingestellt, der im vergangenen Jahr in einem Schwimmbad eine 13-Jährige sexuell belästigt haben soll.

Der Jugendliche muss jedoch eine mehrmonatige pädagogische Maßnahme ableisten, sagte eine Gerichtssprecherin. Er war der sexuellen Belästigung in zwei Fällen und der sexuellen Nötigung in einem Fall angeklagt.

Das Geschehen hatte im vergangenen Jahr einiges Aufsehen erregt, weil zunächst der Verdacht bestanden hatte, dass nicht weniger als acht Jugendliche und junge Männer die 13-Jährige bedrängt und belästigt hätten.

Die Ermittlungen gegen die anderen sieben wurden jedoch eingestellt. Die Entscheidung des Amtsgerichts Köln bedeutet, dass der Jugendliche nicht vor Gericht gestellt wird, wenn er die ihm auferlegten Maßnahmen erfüllt.

Die Vorfälle im Kölner Schwimmbad hatten im vergangenen Jahr zu großer Empörung in der Öffentlichkeit geführt. Die Polizei hatte damals berichtet, dass eine 13-Jährige von mehreren Jugendlichen und jungen Männern belästigt und bedrängt worden sei.

Die Ermittlungen hatten jedoch ergeben, dass die Anschuldigungen gegen die meisten Verdächtigen nicht haltbar waren. Lediglich der 17-Jährige blieb als einziger Verdächtiger übrig.

Das Urteil des Amtsgerichts Köln wird nun als vorbildlich für die Behandlung von Jugendlichen in Strafverfahren gewertet. Der Jugendliche muss nun die ihm auferlegten Maßnahmen erfüllen, um eine weitere Strafverfolgung zu vermeiden.

Das Gericht hat damit ein Signal gesetzt, dass es bei der Verfolgung von Straftaten gegen Jugendliche besonders sorgfältig vorgeht und sich bemüht, den Jugendlichen zu erziehen und nicht zu strafen.

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

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