Kreis Viersen sucht Betreuer im Beruf
Der Kreis Viersen hat einen dringenden Bedarf an qualifizierten Betreuern im Beruf. In diesem Zusammenhang sucht die Kreisverwaltung Viersen engagierte und qualifizierte Fachkräfte, die sich der Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf widmen möchten. Die ausgeschriebenen Stellen bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten, um professionell und persönlich zu wachsen und einen wichtigen Beitrag zur sozialen Arbeit im Kreis Viersen zu leisten. Wenn Sie sich für diese Herausforderung begeistern und über die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten verfügen, dann erfahren Sie mehr über diese interessante Möglichkeit, Ihre Karriere im Bereich der sozialen Arbeit voranzutreiben.
Kreis Viersen sucht selbstständige Betreuerinnen und Betreuer für rechtliche Betreuung
Im Kreis Viersen werden weiterhin Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit gesucht. Die Aufgabe besteht darin, rechtliche Betreuung von Personen zu übernehmen, die aufgrund einer Krankheit oder Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder zum Teil nicht mehr selbstständig regeln können.
Berufsbetreuer sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Betreuung, die Erstellung von Berichten und die Vertretung des zu Betreuenden gegenüber Behörden und Dritten. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden auf Antrag oder von Amts wegen von den Betreuungsgerichten bestellt und arbeiten in einem gesetzlich genau festgelegten Rahmen.
Durch die rechtliche Betreuung ermöglichen diese ihren Klientinnen und Klienten ein selbstbestimmtes Leben und unterstützen sie bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit. Ihre Aufgaben umfassen die vom Betreuungsgericht festgelegten Bereiche. Diese können zum Beispiel Gesundheitssorge oder Vermögensregelung umfassen.
Berufsbetreuer prüfen beispielsweise Mietverträge, organisieren die Anpassung des Wohnumfelds, um ihren Klienten das Leben in der eigenen Wohnung oder den Einzug in ein Pflegeheim zu ermöglichen. Die berufsmäßige Betreuungsführung ist kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, sondern erfolgt im Rahmen der Selbstständigkeit und sollte eine kontinuierliche Tätigkeit sein.
Nach der richterlichen Betreuerbestellung unterliegen die Berufsbetreuer der Aufsicht durch das Betreuungsgericht. Die Vergütung erfolgt nach Fallpauschalen.
Berufliche Betreuer müssen vorab ein Registrierungsverfahren durchlaufen und die erforderliche Sachkunde nachweisen. Bei Antragstellenden mit der Befähigung zum Richteramt oder einem abgeschlossenen Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit gilt die Qualifizierung als nachgewiesen.
Für nähere Informationen zum Tätigkeitsfeld stehen Mitarbeitende der Betreuungsbehörde telefonisch unter 02162 39 1731 oder per Mail an [email protected] zur Verfügung.
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