Michael Schumachers Prozess im Erpressungsfall startet im Dezember

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Michael Schumachers Prozess im Erpressungsfall startet im Dezember

Der Prozess gegen den ehemaligen Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher wird im Dezember beginnen. Der Rennfahrer steht unter Anklage, weil er im Jahr 2019 einen erpresserischen Anruf erhalten haben soll, in dem ein Unbekannter Drohungen gegen seine Familie ausgesprochen haben soll. Der Beklagte soll daraufhin versucht haben, den Erpresser zu bestechen, um die Bedrohungen zu beenden. Nun muss sich Schumacher vor dem Gericht verantworten. Die Anklagepunkte reichen von Erpressung bis hin zu Verschwörung. Der Prozess wird mit Spannung erwartet, da es sich um einen prominenten Angeklagten handelt.

Michael Schumachers Prozess im Erpressungsfall startet im Dezember

Im Fall der versuchten Erpressung der Familie des früheren Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher beginnt im Dezember die Gerichtsverhandlung. Das Amtsgericht Wuppertal hat die Anklage der Staatsanwaltschaft ohne Änderungen zugelassen, teilte das Gericht mit.

Die Hauptverhandlung gegen die drei Angeklagten wird am 10. Dezember beginnen. Laut Anklage soll einer der Tatverdächtigen bis März 2021 als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma bei der Bewachung des in der Schweiz gelegenen Anwesens des 2013 verunglückten Rennfahrers Michael Schumacher eingesetzt gewesen sein.

„Hierbei soll er in den Besitz einer Vielzahl von Lichtbild- und Videodateien gekommen sein, auf denen Michael Schumacher zu sehen sein soll“, teilte das Amtsgericht weiter mit. Eine Mitarbeiterin der Familie habe als Beweis eine Probe des Materials verlangt. Diese sei über eine technisch nicht zurückverfolgbare E-Mail-Adresse geschickt worden.

Der Schweizer Polizei sei es aber gelungen, die Nummer des Anrufers nach Kassel zurückzuverfolgen. Dem dritten Angeklagten wird vorgeworfen, dem mutmaßlichen Erpresser dabei geholfen zu haben, die E-Mail-Adresse für ihn einzurichten.

Die Familie sollte 15 Millionen Euro zahlen - andernfalls würden die Bilder und Videos im Darknet veröffentlicht. Bei den übergebenen Datenträgern handelt es sich den Angaben zufolge um zwei Festplatten und vier USB-Sticks mit Videos und Fotodateien.

Die Bilder und Videos seien vor und nach Schumachers schwerem Unfall im Jahr 2013 aufgenommen worden. Zu einer Geldübergabe ist es nicht gekommen. Die Männer wurden vorher festgenommen.

Laut Staatsanwaltschaft wurden 900 Bilddateien und 583 Videodateien sichergestellt. Dem 53-jährigen Wuppertaler wird nun versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, seinem Sohn Beihilfe dazu.

Der Vater ist weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen die beiden anderen Angeklagten seien inzwischen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Frühere Erpressungsversuche

Frühere Erpressungsversuche

Das Ermittlungsverfahren war nach einem Hinweis von Schweizer Strafverfolgungsbehörden eingeleitet worden. Es ist nicht der erste Versuch, die Familie des früheren Rennfahrers zu erpressen.

2017 verurteilte das Amtsgericht Reutlingen in Baden-Württemberg einen 25 Jahre alten Mann, weil er versucht hatte, Schumachers Ehefrau Corinna Schumacher um 900.000 Euro zu erpressen. Er hatte damit gedroht, dass sonst den Kindern etwas passieren würde.

Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Er hatte damals in einer E-Mail an Corinna Schumacher seine echte Kontonummer angegeben.

Der Formel-1-Rekordweltmeister Schumacher hatte sich bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schwer verletzt. Seitdem ist er nicht mehr öffentlich aufgetreten.

Hans Schäfer

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